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MAGNET SERVICE TERMS (DE)
Die folgenden Vereinbarungen gelten für den Zugang und die Nutzung der webbasierten MAGNET-Dienste und der MAGNET-Software, für die Sie das Nutzungsrecht erworben haben. Im Folgenden sind enthalten:
- I. NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MAGNET
- II. ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNNG FÜR DIE MAGNET-SOFTWARE
- III. SERVICEPLAN FÜR DIE MAGNET-SOFTWARE
I. NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MAGNET
Aktualisiert am: 1. November 2020
Diese Nutzungsbedingungen für Magnet (die „Bedingungen“) gelten zwischen Topcon Positioning Systems, Inc. oder einem seiner verbundenen Unternehmen („Topcon“) und der natürlichen oder juristischen Person, die diese Bedingungen akzeptiert („Kunde“), indem sie auf die Schaltfläche „Ich akzeptiere“ klickt, ein Konto erstellt oder sich anmeldet.
DURCH ANKLICKEN DER SCHALTFLÄCHE „ICH AKZEPTIERE“ ODER DURCH BEGINN DER NUTZUNG DES DIENSTES ERKLÄRT SICH DER KUNDE MIT DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES DIENSTES EINVERSTANDEN.
WENN EINE EINZELPERSON DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON ANNIMMT, SICHERT DIESE PERSON ZU, DASS SIE DIE BEFUGNIS HAT, DIESE JURISTISCHE PERSON ZU BINDEN. TOPCON BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, DEN DIENST BEI NICHTEINHALTUNG DER BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG SOFORT ZU BEENDEN ODER AUSZUSETZEN.
BESTEHEN IN BEZUG AUF DEN ERWERB EINES ABONNEMENTS FÜR DEN DIENST WIDERSPRÜCHE ZWISCHEN DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG UND DEN BEDINGUNGEN EINER ANDEREN VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN, EINSCHLIESSLICH DER STANDARD-EINKAUFSBEDINGUNGEN VON TOPCON, HAT DIESE VEREINBARUNG VORGANG.
- 1. Begriffsbestimmungen. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe haben die folgenden Bedeutungen:
- 1.1. „Verbundenes Unternehmen“ bedeutet ein Unternehmen, das ein anderes Unternehmen kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder mit diesem unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei sich „Kontrolle“ auf den Besitz oder das Recht zur Bestimmung über mehr als 50 % der im Umlauf befindlichen Aktien oder Wertpapiere bezieht, die das Stimmrecht für die Wahl der Direktoren oder anderer Verwaltungsgremien eines anderen Unternehmens darstellen.
- 1.2. „Vereinbarung“ bezeichnet die Bedingungen, die von Topcon von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen aktualisiert werden können, und das entsprechende Kaufzertifikat.
- 1.3. „Anwendbare Datenschutzgesetze“ bedeutet in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die bei der Erbringung der Dienste verarbeitet werden, die anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz identifizierbarer Personen, einschließlich, soweit anwendbar, die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und/oder andere anwendbare Datenschutzgesetze oder die gültigen Datenschutzgesetze des Bundes, der Länder, der Provinzen oder der Emirate, einschließlich, falls zutreffend, Satzungen, Entscheidungen, Richtlinien, Leitfäden und Verhaltenskodizes, die von Zeit zu Zeit von Gerichten, Datenschutzbehörden und anderen anwendbaren Regierungsbehörden herausgegeben werden.
- 1.4. „Inhalt“ bezeichnet die Audio- und visuellen Informationen, Dokumente, Software, Produkte und Dienste, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes enthalten sind oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
- 1.5. „Kundendaten“ bezeichnet alle Daten, die vom oder im Namen des Kunden oder eines Benutzers eingereicht, gespeichert, gepostet, angezeigt oder anderweitig übertragen und vom Dienst empfangen und verarbeitet werden.
- 1.6. „Datum des Inkrafttretens“ bedeutet den früheren der folgenden Zeitpunkte: (a) das im Kaufzertifikat beschriebene Startdatum des Abonnements oder (b) das Datum der Aktivierung eines Abonnements.
- 1.7. „Geistige Eigentumsrechte“ bedeutet nicht patentierte Erfindungen, Patentanmeldungen, Patente, Designrechte, Urheberrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Domainnamenrechte, Halbleiterschutzrechte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisrechte sowie alle anderen geistigen Eigentumsrechte, Ableitungen davon und Schutzformen ähnlicher Art irgendwo auf der Welt.
- 1.8. „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die allein oder in Kombination eine bestimmte Person identifizieren bzw. potentiell identifizieren können, wie in den anwendbaren Datenschutzgesetzen definiert.
- 1.9. „Datenschutzerklärungen“ bezeichnet die Topcon-Datenschutzerklärungen/-richtlinien, die verfügbar sind unter: https://www.topconpositioning.com, https://magnet-enterprise.com, https://collage.magnet-enterprise.com und https://www.magnetsystems.com.
- 1.10. „Kaufzertifikat“ bezeichnet jedes Kaufzertifikat, jede Kaufbestätigung oder jedes andere Bestelldokument in Verbindung mit der Topcon-Software bzw. dem Topcon-Dienst, das den Kauf oder die Verlängerung eines Abonnements durch den Kunden quittiert und/oder bestätigt.
- 1.11. „Sensible Informationen“ sind alle vertraulichen oder personenbezogenen Daten, die gesetzlich geschützt sind und die ein Höchstmaß an Zugriffskontrolle und Sicherheitsschutz erfordern, unabhängig davon, ob sie gespeichert oder übertragen werden.
- 1.12. „Dienst“ bezeichnet den Topcon-Dienst, den der Kunde erworben hat, wie im entsprechenden Kaufzertifikat angegeben.
- 1.13. „Abonnement“ bezeichnet das Recht zum Zugriff auf den Dienst, das ein Kunde für die entsprechende Laufzeit gemäß den Bedingungen der Vereinbarung erworben hat.
- 1.14. „Laufzeit“ bezeichnet die anfängliche Laufzeit eines Abonnements oder eine Verlängerungslaufzeit für den Dienst, wie dies auf dem jeweiligen Kaufzertifikat oder der Verlängerungsbestätigung angegeben ist.
- 1.15. „Nutzungsbedingungen“ bezeichnet die Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Website, über die der Kunde auf den jeweiligen Dienst zugreift.
- 1.16. „Nutzungsbeschränkungen“ bezeichnet die spezifische Anzahl von Benutzern, Lizenzen und Lizenzkonfigurationen, die der Kunde speziell bestellt und bezahlt hat, wie dies in dem/den mit einem Abonnement verbundenen Kaufzertifikat(en) beschrieben ist.
- 1.17. „Benutzer“ bezeichnet die Mitarbeiter, Vertreter, Berater, Auftragnehmer oder Bevollmächtigten des Kunden, die zur Nutzung des Dienstes berechtigt sind.
- 2. Vereinbarung; Rangfolge des Vorrangs. Die Vereinbarung regelt die Nutzung des betreffenden Dienstes durch den Kunden und seine Benutzer. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einem Kaufzertifikat und den Bedingungen haben die Bedingungen Vorrang, mit Ausnahme von Angelegenheiten, deren Festlegung oder Änderung in einem Kaufzertifikat von den Bedingungen ausdrücklich gestattet wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang vor den Bedingungen einer vom Kunden erteilten Bestellung haben.
3. Erteilung und Beschränkungen der Zugriffslizenz für den Dienst.
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- 3.1. Erteilung der Zugriffslizenz. Topcon gewährt dem Kunden hiermit ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, während der Laufzeit auf den Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen, und zwar ausschließlich für die eigenen internen Geschäftszwecke des Kunden, vorbehaltlich der Nutzungsbeschränkungen und der Bedingungen dieser Vereinbarung. Die Nutzungsbeschränkungen können nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung erhöht werden. Die Nutzungsbeschränkungen dürfen nicht reduziert werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle dem Kunden nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Topcon und seinen Lizenzgebern vorbehalten.
- 3.1.1. Bildungslizenz. Wenn der Kunde ein Abonnement als Bildungslizenz erworben hat, kann er den Dienst nur für akademische Forschungsprojekte nutzen und darauf zugreifen. Dies schließt ausdrücklich Projekte aus, die von Dritten gegen Entgelt an den Kunden vergeben werden, oder Projekte, die in Zusammenarbeit mit einem Dritten durchgeführt werden, der die Forschung ganz oder teilweise finanziert.
- 3.1.2. Nicht für den Wiederverkauf bestimmte Lizenz. Händler können „Nicht für den Wiederverkauf bestimmt“-Abonnements (NFR; Not for Resale) für den Dienst erwerben, die der zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen NFR-Richtlinie für Magnet unterliegen. NFR-Abonnements dürfen nur zu Demonstrationszwecken verwendet werden.
- 3.1.3. Probelizenz. Probelizenzen sind verfügbar. Die Nutzung des Dienstes unter einer Probelizenz ist auf die Evaluierung und die (nicht-kommerzielle) Probenutzung für den begrenzten Zeitraum beschränkt, der von Topcon zum Zeitpunkt des Erwerbs angegeben wird.
- 3.1. Erteilung der Zugriffslizenz. Topcon gewährt dem Kunden hiermit ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, während der Laufzeit auf den Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen, und zwar ausschließlich für die eigenen internen Geschäftszwecke des Kunden, vorbehaltlich der Nutzungsbeschränkungen und der Bedingungen dieser Vereinbarung. Die Nutzungsbeschränkungen können nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung erhöht werden. Die Nutzungsbeschränkungen dürfen nicht reduziert werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle dem Kunden nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Topcon und seinen Lizenzgebern vorbehalten.
3.2. Beschränkungen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, (i) Inhalte oder den Dienst in einer Weise zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen oder anderweitig kommerziell zu nutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen, die nach dem Ermessen von Topcon außerhalb der beabsichtigten Nutzung des Dienstes liegt; (ii) den Dienst oder den Inhalt zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (iii) Internet-“Links“ zum Dienst zu erstellen oder Inhalte auf einem anderen Server oder einem drahtlosen oder internetbasierten Gerät „einzurahmen“ oder zu „spiegeln“; (iv) auf den Dienst zuzugreifen, um seine Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität zu überwachen, oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke; oder (v) den Dienst oder den ihm zugrunde liegenden Code zurückzuentwickeln oder darauf zuzugreifen, um (a) ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu erstellen, (b) ein Produkt zu erstellen, das ähnliche Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken wie der Dienst verwendet, oder (c) Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken des Dienstes zu kopieren. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Topcon seine Passwörter nicht verleihen oder weitergeben oder Dritten den Zugriff auf den Dienst oder zugehörige Materialien ermöglichen.
Der Kunde darf nicht: (i) Spam oder anderweitig duplizierende oder unaufgeforderte Nachrichten unter Verletzung geltender Gesetze versenden; (ii) rechtsverletzendes, obszönes, bedrohliches, verleumderisches oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material versenden oder speichern, einschließlich Material, das für Kinder schädlich ist oder die Datenschutzrechte Dritter verletzt; (iii) Material senden oder speichern, das Softwareviren, Würmer, Trojanische Pferde oder andere schädliche Computercodes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthält; (iv) die Integrität oder Leistung des Dienstes oder der darin enthaltenen Daten stören oder unterbrechen; oder (v) versuchen, unbefugten Zugriff auf den Dienst oder seine zugehörigen Systeme oder Netzwerke zu erlangen.
4. Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die im Rahmen seiner Abonnements stattfinden, und ist verpflichtet, alle anwendbaren lokalen, staatlichen, nationalen und ausländischen Gesetze, Verträge und Vorschriften in Verbindung mit seiner Nutzung des Dienstes einzuhalten, einschließlich derjenigen, die sich auf den Datenschutz, die internationale Kommunikation und die Übertragung von technischen oder personenbezogenen Daten beziehen. Der Kunde muss: (i) Topcon unverzüglich über jede unbefugte Nutzung eines Passworts oder Kontos oder jede andere bekannte oder vermutete Verletzung der Sicherheit informieren; (ii) Topcon unverzüglich informieren und angemessene Anstrengungen unternehmen, um das Kopieren oder die Verbreitung von Inhalten unverzüglich zu unterbinden, von denen der Kunde oder seine Benutzer wissen oder vermuten, dass sie gegen die Beschränkungen in Abschnitt 3.2 verstoßen; und (iii) darf sich nicht als ein anderer Benutzer ausgeben oder falsche Identitätsangaben machen, um Zugang zum Dienst zu erhalten oder diesen zu nutzen.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der Bereitstellung und Erfassung von standortbezogenen Informationen in Verbindung mit der Nutzung und dem Betrieb des Dienstes einverstanden. Der Kunde sichert hiermit zu, dass alle über den Dienst hochgeladenen oder anderweitig zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten auf rechtmäßige und legitime Weise und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze erhoben und verarbeitet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, alle Kunden und Nutzer des Dienstes klar und deutlich sowie regelmäßig und fortlaufend darauf hinzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Betrieb des Dienstes Standortinformationen erfasst und verarbeitet werden. Solche Informationen werden wie in Abschnitt 20 unten beschrieben verarbeitet und verwaltet.
5. Änderungen und Verfügbarkeit/Sicherheit.
- 5.1. Änderungen. Topcon behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Änderungen an dieser Vereinbarung, den Nutzungsbedingungen, den Datenschutzerklärungen und anderen veröffentlichten Richtlinien vorzunehmen, einschließlich unter anderem Änderungen, die erforderlich sind, um das geltende Recht zu erfüllen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die entsprechende Topcon-Website regelmäßig auf Aktualisierungen zu überprüfen. Topcon unternimmt angemessene Anstrengungen, um solche Änderungen im Voraus anzukündigen. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Kunden nach der Implementierung der Änderungen gilt als Zustimmung zu den entsprechenden Änderungen. Topcon kann von Zeit zu Zeit neue Anwendungen, Tools, Merkmale oder Funktionen über den Dienst zur Verfügung stellen, deren Nutzung davon abhängen kann, dass der Kunde zusätzlichen Bedingungen zustimmt.
- 5.2. Verfügbarkeit/Sicherheit. Während der Laufzeit wird Topcon wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass der Dienst dem Kunden jederzeit zur Verfügung steht (mit Ausnahme von Zeiten, in denen Topcon planmäßige Wartungsarbeiten durchführt, und Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt und/oder des Verhaltens oder der Leistungen Dritter nicht verfügbar ist). Topcon unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den unbefugten Zugriff auf Kundendaten durch Dritte zu verhindern (es sei denn, ein solcher Zugriff ist aufgrund geltenden Rechts oder einer Anordnung eines zuständigen Gerichts erforderlich). Von Zeit zu Zeit kann Topcon auf den webbasierten Lizenzmanager von Topcon zugreifen, um das Recht des Kunden zur Nutzung des Dienstes und/oder andere verbundene Aktivitäten zu überprüfen.
- 6. Eigentümerschaft.
- 6.1. Topcon. Im Verhältnis zwischen Topcon und dem Kunden gehören alle Rechte, Titel und Beteiligungen an dem Dienst und der Software sowie alle Vorschläge, Ideen und Rückmeldungen, die der Kunde in Bezug auf den Dienst und die Software vorbringt, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum an jedem der vorgenannten Punkte, ausschließlich Topcon oder ggf. seinen Lizenzgebern und verbleiben bei diesen. Der Kunde tritt hiermit unwiderruflich alle Bewertungen, Ideen, Rückmeldungen und Vorschläge, die der Kunde gegenüber Topcon in Bezug auf den Dienst und die Software macht (zusammenfassend „Rückmeldungen“), sowie alle Rechte an geistigem Eigentum an den Rückmeldungen an Topcon ab. Der Name und das Logo von Topcon, der Name und das Logo des Dienstes und die Produktnamen, die mit dem Dienst verbunden sind, sind Markenzeichen von Topcon, und es wird kein Recht und keine Lizenz zu deren Verwendung gewährt.
- 6.2. Kundendaten. Im Verhältnis zwischen Topcon und dem Kunden gehören alle Rechte, Titel und Beteiligungen an den Kundendaten und alle geistigen Eigentumsrechte daran dem Kunden und verbleiben ausschließlich bei ihm. Der Kunde, nicht Topcon, trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Angemessenheit und das geistige Eigentum oder Nutzungsrecht aller Kundendaten. Topcon ist nicht verantwortlich oder haftbar für die Löschung, Korrektur, Zerstörung, Beschädigung, den Verlust oder das Versäumnis der Speicherung von Kundendaten.
- 6.2.1. Lizenz für Kundendaten. Der Kunde gewährt Topcon hiermit eine eingeschränkte, nicht-exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung der Kundendaten und zur Durchführung aller Handlungen in Bezug auf die Kundendaten, die notwendig sind, damit Topcon dem Kunden den Dienst zur Verfügung stellen kann, vorausgesetzt, dass Topcon seine Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß Abschnitt 13 (Vertraulichkeit) einhält.
- 7. Funktionen von Drittanbietern.
- 7.1. Google Maps. Als Teil des Dienstes hat Topcon bestimmte Kartendienste („Kartendienste“) von Google lizenziert, die Topcon gemäß den Bedingungen an den Kunden zur Nutzung durch den Kunden unterlizenziert. Der Zugriff auf und die Nutzung der Kartendienste unterliegt den folgenden Bedingungen, denen der Kunde zustimmt:
- 7.1.1. Die Nutzung von Google Maps unterliegt den jeweils aktuellen zusätzlichen Nutzungsbedingungen von Google Maps/Google Earth unter https://maps.google.com/help/terms_maps.html und den Datenschutzbestimmungen von Google unter https://www.google.com/policies/privacy/.
- 7.1.2. Sofern Google nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, darf der Kunde nicht: (a) den Quellcode der Kartendienste ganz oder teilweise kopieren, modifizieren, davon abgeleitete Werke erstellen, zurückzuentwickeln, dekompilieren, übersetzen, disassemblieren oder anderweitig versuchen, ihn zu extrahieren (außer in dem Umfang, in dem eine solche Beschränkung durch geltendes Recht ausdrücklich untersagt ist); (b) die Kartendienste unterlizenzieren, übertragen oder vertreiben; (c) die Dienste verkaufen, weiterverkaufen oder anderweitig als kommerzielles Angebot Dritten zur Verfügung stellen; oder (d) auf die Kartendienste zu folgenden Zwecken zugreifen oder sie nutzen: (i) für Aktivitäten, die mit hohem Risiko verbunden sind; (ii) in einer Art und Weise, die darauf abzielt, das Entstehen von Gebühren zu vermeiden; (iii) für Aktivitäten, die den vom US-Außenministerium aufrechterhaltenen International Traffic in Arms Regulations (ITAR) unterliegen; (iv) im Namen oder zugunsten einer juristischen oder natürlichen Person, der die Nutzung der Dienste rechtlich untersagt ist; oder (v) zur Übertragung, Speicherung oder Verarbeitung von geschützten Gesundheitsdaten (wie in HIPAA definiert und diesem unterliegend).
- 7.1.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nicht dazu zu nutzen, und Dritten nicht zu gestatten, die Dienste dazu zu nutzen:
- 7.1.3.1. die gesetzlichen Rechte anderer zu verletzen oder zu deren Verletzung zu ermutigen (dies kann z. B. beinhalten, es Kundenendbenutzern zu gestatten, die geistigen Eigentumsrechte anderer zu verletzen oder zu missbrauchen, was einen Verstoß gegen den Digital Millennium Copyright Act darstellt);
- 7.1.3.2. sich an illegalen Aktivitäten zu beteiligen, diese zu fördern oder zu solchen zu ermutigen;
- 7.1.3.3. ungesetzliche, invasive, verletzende, verleumderische oder betrügerische Zwecke zu verfolgen (dies kann z. B. Phishing, das Erstellen eines Schneeballsystems oder das Spiegeln einer Website umfassen);
- 7.1.3.4. für Kundenanwendungen, die sich auf sexuelle Inhalte, Dienste oder Utensilien beziehen (z. B. Begleitservice, erotische Massagedienste, pornografische Bilder oder sexbezogene Geräte);
- 7.1.3.5. absichtlich Viren, Würmer, Trojanische Pferde, korrumpierte Dateien, Hoaxes oder andere Dinge zerstörerischer oder betrügerischer Natur zu verbreiten;
- 7.1.3.6. die Nutzung der Dienste oder der zur Bereitstellung der Dienste verwendeten Geräte durch Kunden, autorisierte Wiederverkäufer oder andere autorisierte Benutzer zu stören;
- 7.1.3.7. irgendeinen Aspekt der Dienste zu deaktivieren, zu stören oder zu umgehen;
- 7.1.3.8. unerbetene Massen-E-Mails, Werbeaktionen, Anzeigen oder andere Aufforderungen („Spam“) zu generieren, zu verteilen, zu veröffentlichen oder zu erleichtern; oder
- 7.1.3.9. die Dienste oder die mit den Diensten bereitgestellten Schnittstellen zu nutzen, um auf ein anderes Google-Produkt oder einen anderen Google-Dienst in einer Weise zuzugreifen, die gegen die Nutzungsbedingungen eines solchen anderen Google-Produkts oder -Dienstes verstößt.
- 7.1.4. Nutzung, Schutz und Vertraulichkeit von Daten. Um die Kartendienste über den Dienst bereitzustellen, muss Google Daten von Endnutzern und Topcon empfangen und erfassen, einschließlich Suchbegriffen, IP-Adressen und Breiten-/Längenkoordinaten. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Google und seine verbundenen Unternehmen diese Daten verwenden und speichern, um Google-Produkte und -Dienste bereitzustellen und zu verbessern, und zwar gemäß den Datenschutzbestimmungen von Google unter https://www.google.com/policies/privacy/.
- 7.1.5. Bestimmte Komponenten der Dienste (einschließlich Open-Source-Software) unterliegen dem Urheberrecht und anderen Rechten an geistigem Eigentum Dritter, wie festgelegt in: (a) den rechtlichen Hinweisen zu Google Maps/Google Earth unter https://www.google.com/help/legalnotices_maps.html; und (b) separaten, öffentlich zugänglichen Lizenzbedingungen Dritter, die Google dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellt.
- 7.2. Zugriff auf Autodesk und Bentley. Der Dienst ermöglicht es dem Kunden, innerhalb des Dienstes auf seine Konten/Dienste von Autodesk und Bentley zuzugreifen.
- 7.2.1. Prozess. Um von dem Dienst aus auf seine Konten/Dienste von Autodesk und Bentley zuzugreifen, gibt der Kunde seine Autodesk-/Bentley-Kontoinformationen (Benutzername/Passwort) und die URL zu dem entsprechenden Autodesk-/Bentley-Repository (die „Kontoinformationen“) in den Datenmanager innerhalb des Dienstes ein und speichert sie dort, und sie werden wie in Abschnitt 18 unten beschrieben verarbeitet und verwaltet. Wenn der Kunde den Dienst anweist, auf das entsprechende Autodesk/Bentley-Konto zuzugreifen, wird die Kontoinformation bereitgestellt, um den Zugriff zu ermöglichen. Die Kontoinformationen werden im Datenmanager gespeichert und der Kunde kann die Kontoinformationen nach eigenem Ermessen ändern oder löschen. Wenn der Benutzer keinen Zugriff mehr auf eines der beiden hat, schlägt die Verbindung fehl.
- 7.2.2. Haftungsausschluss. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass alle Autodesk- und/oder Bentley-Dienste/Lösungen von Dritten und nicht von Topcon bereitgestellt werden. Der Kunde erkennt ferner an und erklärt sich damit einverstanden, dass sein Zugang zu oder seine Nutzung von solchen Diensten nicht durch diese Vereinbarung geregelt wird, sondern stattdessen durch die Nutzungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen oder andere ähnliche Vereinbarungen dieser Drittanbieter. TOPCON GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEDWEDER ART BEZÜGLICH DES DIENSTES EINES DRITTANBIETERS. TOPCON KANN UND WIRD NICHT FÜR DEN ZUGRIFF DES KUNDEN AUF SOFTWARE/DIENSTE VON DRITTANBIETERN ODER DEREN NUTZUNG DURCH DEN KUNDEN (ODER DIE NUTZUNG DURCH EINEN BENUTZER) VERANTWORTLICH SEIN UND LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE HAFTUNG DAFÜR AB, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM FÜR DEN ZUGRIFF DES KUNDEN AUF SEINE AUTODESK- UND/ODER BENTLEY-KONTEN/DIENSTE UND DEREN NUTZUNG DURCH DEN KUNDEN IN VERBINDUNG MIT DEM DIENST.
- 7.1. Google Maps. Als Teil des Dienstes hat Topcon bestimmte Kartendienste („Kartendienste“) von Google lizenziert, die Topcon gemäß den Bedingungen an den Kunden zur Nutzung durch den Kunden unterlizenziert. Der Zugriff auf und die Nutzung der Kartendienste unterliegt den folgenden Bedingungen, denen der Kunde zustimmt:
- 8. Gebühren und Zahlung; Verlängerung.
- 8.1. Gebühren und Zahlung. Die Gebühren verstehen sich ausschließlich aller Steuern, Abgaben oder Zölle, die von Steuerbehörden auferlegt werden, und der Kunde ist für die Zahlung aller derartigen Steuern, Abgaben oder Zölle verantwortlich, ausgenommen nur Steuern der Vereinigten Staaten (auf Bundes- oder bundesstaatlicher Ebene), die ausschließlich auf dem Einkommen von Topcon basieren. Der Kunde ist verpflichtet, alle Gebühren oder Entgelte in Übereinstimmung mit den Bedingungen für Gebühren, Entgelte und Abrechnungen, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit einer Gebühr oder eines Entgelts gelten, auf sein Konto zu zahlen, wie im jeweiligen Kaufzertifikat angegeben. Topcon berechnet und kassiert im Voraus für die Nutzung des Dienstes. Alle Zahlungsverpflichtungen sind unkündbar und alle gezahlten Beträge sind nicht rückzahlbar. Topcon behält sich das Recht vor, seine Gebühren und Entgelte zu ändern und nach eigenem Ermessen neue Entgelte einzuführen. Sofern Topcon nicht nach eigenem Ermessen etwas anderes bestimmt, werden Rechnungen an Unternehmen in US-Dollar gestellt. Überfällige Beträge unterliegen Zinsen in Höhe von 1,0 % oder dem gesetzlich zulässigen Höchstzins pro Monat auf den ausstehenden Saldo, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, zuzüglich aller Inkassokosten.
- 8.2. Gebühren für die Speicherung/Übertragung/Verarbeitung überschüssiger Daten. Dem Kunden können in Verbindung mit einem Abonnement Festplattenspeicherplatz und/oder Datenübertragungs-/verarbeitungsdienste zur Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Speicher- und Übertragungs-/Verarbeitungspläne können per Abschluss einer separaten Vereinbarung erworben werden. Topcon behält sich das Recht vor, seine allgemeinen Praktiken und Beschränkungen in Bezug auf die Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten festzulegen oder zu ändern.
- 8.3. Automatische Verlängerung; Abrechnung. Der Dienst bietet dem Kunden die Möglichkeit, ein Abonnement automatisch zu verlängern, indem er Topcon erlaubt, die Kreditkarte zu belasten, die der Kunde für die Abrechnung autorisiert hat. Die Option der automatischen Verlängerung verlängert das betreffende Abonnement automatisch um eine Laufzeit von gleicher Länge wie die unmittelbar vorangegangene Laufzeit und belastet die Kreditkarte des Kunden frühestens 30 Tage vor dem Ende der betreffenden Laufzeit gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebührenordnung. Die Option der automatischen Verlängerung wird bei der Erstaktivierung aktiviert und kann jederzeit nach Ermessen des Kunden deaktiviert werden. Der Kunde ist für die Bereitstellung korrekter und aktueller Zahlungsinformationen verantwortlich. Topcon ist nicht für Unterbrechungen des Dienstes verantwortlich, wenn der Kunde es versäumt, sein Abonnement zu verlängern oder seine Zahlungsinformationen nicht auf dem neuesten Stand hält.
- 9. Laufzeit und Kündigung.
- 9.1. Laufzeit. Diese Vereinbarung beginnt am Tag des Inkrafttretens und bleibt für die Laufzeit in Kraft, sofern sie nicht durch den Kauf einer neuen Laufzeit oder eine automatische Verlängerung wie in Abschnitt 8.3 oben beschrieben verlängert wird.
- 9.2. Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann ein Abonnement wie folgt aus wichtigem Grund kündigen: (i) mit einer Frist von 30 Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei über eine wesentliche Verletzung, wenn diese Verletzung nach Ablauf dieser Frist noch nicht behoben ist (oder sofort, wenn die wesentliche Verletzung nicht behoben werden kann); oder (ii) mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung, wenn die andere Partei Gegenstand eines Konkursantrags oder eines anderen Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- oder Liquidationsverfahrens oder einer Abtretung zugunsten der Gläubiger wird. Darüber hinaus kann Topcon ein Abonnement durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn (A) der Kunde es versäumt, fällige Beträge gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen, und dieses Versäumnis mehr als 10 Tage nach der schriftlichen Mitteilung durch Topcon andauert; oder (B) der Kunde die geistigen Eigentumsrechte von Topcon verletzt, insbesondere durch eine Nutzung eines Dienstes, die den Rahmen der in dieser Vereinbarung gewährten Nutzungs- oder Zugriffslizenz übersteigt, einschließlich jeglicher Beschränkung von Umfang, Art, Typ, Laufzeit, Zweck, Verbrauch oder Benutzern. Der Kunde ist für seine Handlungen und die Handlungen seiner Benutzer allein verantwortlich.
- 9.3. Einstellung des Dienstes/ordentliche Kündigung. Topcon kann einen Dienst jederzeit ganz oder teilweise einstellen und/oder diese Vereinbarung mit oder ohne Vorankündigung aus beliebigem Grund kündigen. Für den Fall, dass der Dienst eingestellt wird oder diese Vereinbarung während der Laufzeit von Topcon außer aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 9.2 oben gekündigt wird, hat der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung in Höhe der vom Kunden gezahlten Gebühren für die Anzahl der vollen Monate, die zu diesem Zeitpunkt in der laufenden Laufzeit verbleiben. Beispiel: Angenommen, der Kunde hat eine Vorauszahlung für eine volle 1-Jahres-Laufzeit geleistet. Wenn Topcon den Dienst im siebten Monat der 1-Jahres-Laufzeit kündigt, hätte der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der für die verbleibenden 5 Monate der Laufzeit gezahlten Beträge. Eine solche Rückerstattung ist nicht möglich, wenn ein Abonnement nicht innerhalb von 1 Jahr nach dem Kaufdatum aktiviert wird.
- 9.4. Wirkung der Kündigung oder des Ablaufs. Bei Kündigung oder Ablauf eines Abonnements und/oder eines Kaufzertifikats enden die Zugriffsrechte des Kunden auf den betreffenden Dienst und der Kunde stellt die Nutzung des Dienstes unverzüglich ein. Topcon stellt alle im Dienst gespeicherten Kundendaten auf Anfrage des Kunden in dem Format, in dem sie im Dienst gespeichert sind, für 60 Tage nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zur Verfügung. Nach einer solchen 60-Tage-Frist ist Topcon nicht mehr verpflichtet, Kundendaten zu pflegen oder zur Verfügung zu stellen, und kann danach, sofern nicht gesetzlich verboten, alle Kundendaten in seinen Systemen oder anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle löschen.
- 10. Gewährleistungen. Gegenseitige Gewährleistungen. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie die rechtliche Befugnis hat, diese Vereinbarung abzuschließen, und (ii) dass ihre Annahme und Erfüllung dieser Vereinbarung keine mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen mit Dritten oder Verpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
- 11. Gewährleistungsausschluss.
DIE NUTZUNG DES DIENSTES ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO DES KUNDEN. DER KUNDE AKZEPTIERT DEN DIENST „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“. TOPCON, SEINE LIZENZGEBER UND MOBILFUNKANBIETER GEBEN KEINE ZUSICHERUNG, GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE HINSICHTLICH DER ZUVERLÄSSIGKEIT, RECHTZEITIGKEIT, QUALITÄT, EIGNUNG, WAHRHEIT, VERFÜGBARKEIT, GENAUIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DES DIENSTES ODER JEGLICHER INHALTE. TOPCON UND SEINE LIZENZGEBER GEBEN KEINE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS (A) DIE NUTZUNG DES DIENSTES SICHER, RECHTZEITIG, UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST ODER IN KOMBINATION MIT ANDERER HARDWARE, SOFTWARE, SYSTEMEN ODER DATEN FUNKTIONIERT, (B) DER DIENST DEN ANFORDERUNGEN ODER ERWARTUNGEN DES KUNDEN ENTSPRICHT, (C) GESPEICHERTE DATEN KORREKT ODER ZUVERLÄSSIG SIND, (D) DIE QUALITÄT VON PRODUKTEN, DIENSTEN, INFORMATIONEN ODER ANDEREN MATERIALIEN, DIE DER KUNDE ÜBER DEN DIENST ERWIRBT ODER ERHÄLT, DEN ANFORDERUNGEN ODER ERWARTUNGEN DES KUNDEN ENTSPRICHT, (E) FEHLER ODER DEFEKTE BEHOBEN WERDEN ODER (F) DER DIENST ODER DER/DIE SERVER, DIE DEN DIENST ZUR VERFÜGUNG STELLEN, FREI VON VIREN ODER ANDEREN SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN SIND. DER DIENST UND ALLE INHALTE WERDEN DEM KUNDEN STRIKT „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. ALLE BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, WERDEN HIERMIT VON TOPCON UND SEINEN LIZENZGEBERN IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG ABGELEHNT.
DER/DIE DIENST(E) KANN/KÖNNEN EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN, DIE INHÄRENT MIT DER NUTZUNG DES INTERNETS UND DER ELEKTRONISCHEN/DRAHTLOSEN KOMMUNIKATION VERBUNDEN SIND. TOPCON IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE AUS SOLCHEN PROBLEMEN HERVORGEHEN.
12. Freistellung. DER KUNDE STELLT TOPCON, SEINE LIZENZGEBER UND DIE TOCHTERGESELLSCHAFTEN, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, MITARBEITER, RECHTSANWÄLTE UND BEVOLLMÄCHTIGTEN JEDER DIESER PARTEIEN VON ALLEN ANSPRÜCHEN, KOSTEN, SCHÄDEN, VERLUSTEN, HAFTUNGEN UND AUSGABEN (EINSCHLIESSLICH ANWALTSGEBÜHREN UND -KOSTEN) FREI, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT FOLGENDEM ERGEBEN: (I) JEDWEDER BEHAUPTUNG, DASS DIE NUTZUNG DER KUNDENDATEN DIE PRIVATSPHÄRE ODER DIE GEISTIGEN EIGENTUMSTRECHTE EINES DRITTEN VERLETZT, MISSBRAUCHT ODER MISSACHTET ODER EINEM DRITTEN SCHADEN ZUGEFÜGT HAT; (II) EINEM VERSTOSS DES KUNDEN ODER DER BENUTZER DES KUNDEN GEGEN EINE BEDINGUNG, VERPFLICHTUNG UND/ODER ZUSAGE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG; ODER (III) EINER NUTZUNG ODER EINES MISSBRAUCHS DES DIENSTES.
13. Vertraulichkeitshinweis
- 13.1. Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ sind alle nicht-öffentlichen Informationen, die eine Partei (die „offenlegende Partei“) der anderen Partei (die „empfangende Partei“) gegenüber in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium, ob mündlich, schriftlich, grafisch oder elektronisch, gemäß dieser Vereinbarung offenlegt und die als vertraulich oder geschützt bezeichnet werden oder deren vertrauliche oder geschützte Natur einer vernünftigen Person ersichtlich wäre. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem: die Bedingungen dieser Vereinbarung, Informationen in Bezug auf die Technologie, Produkte, das Know-how, die Geschäftsgeheimnisse einer Partei, unabhängig davon, ob sie patent- oder urheberrechtsfähig sind oder nicht, Spezifikationen, Kunden, Geschäftspläne, Preisinformationen, Werbe- und Marketingaktivitäten, Finanzen und andere geschäftliche Angelegenheiten, Topcon-Produkte und alles andere, was von Topcon in Verbindung mit dieser Vereinbarung und den Diensten geschaffen oder entwickelt wurde. Dem Kunden ist es untersagt, eigentumsbezogene Markierungen oder einschränkende Erklärungen zu entfernen oder zu zerstören, die auf dem Dienst und/oder den zugehörigen Materialien angebracht oder darin enthalten sind.
- 13.2. Geheimhaltungsverpflichtungen. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu keinem anderen Zweck verwenden als dem, der zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder zur Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung erforderlich ist und, sofern Topcon die empfangende Partei ist, zur Verbesserung des Dienstes (der „Zweck“). Die empfangende Partei wird vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergeben; vorausgesetzt, dass die empfangende Partei vertrauliche Informationen an ihre Partner, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Auftragnehmer, verbundenen Unternehmen, Bevollmächtigten, Berater oder Vertreter weitergeben kann, die für die Erfüllung des Zwecks Zugang zu diesen vertraulichen Informationen benötigen und die schriftlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die mindestens so streng sind wie die in diesem Abschnitt 13 festgelegten Verpflichtungen. Jede Partei übernimmt die Verantwortung für die Handlungen ihrer Partner, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Auftragnehmer, verbundenen Unternehmen, Bevollmächtigten, Berater und Vertreter und wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei in der gleichen Weise schützen, wie sie ihre eigenen wertvollen vertraulichen Informationen schützt, jedoch mit nicht weniger als angemessener Sorgfalt. Die empfangende Partei wird die offenlegende Partei unverzüglich benachrichtigen, sobald sie von einer Verletzung oder einer drohenden Verletzung dieser Vereinbarung Kenntnis erlangt, und sie wird mit allen angemessenen Anfragen der offenlegenden Partei zur Durchsetzung ihrer Rechte kooperieren.
- 13.3. Ausnahmen von vertraulichen Informationen. „Vertrauliche Informationen“ umfassen keine Informationen, die: (i) der empfangenden Partei bereits vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei bekannt sind, ohne dass sie zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; (ii) der empfangenden Partei direkt oder indirekt aus einer Quelle bekannt werden, die gegenüber der offenlegenden Partei nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; (iii) rechtmäßig öffentlich bekannt oder anderweitig öffentlich zugänglich werden, außer durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne dass sie die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nutzt oder darauf zugreift. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen gemäß den Erfordernissen des anwendbaren Rechts, eines Gerichtsverfahrens oder einer behördlichen Vorschrift offenlegen, jedoch erst, nachdem sie die offenlegende Partei benachrichtigt hat (sofern dies rechtlich zulässig ist), um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu bieten, auf Kosten der offenlegenden Partei eine Schutzanordnung zu erwirken oder anderweitig gegen eine solche erforderliche Offenlegung vorzugehen.
- 13.4. Unterlassungsansprüche. Die Parteien sind sich einig, dass jede unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei sofortigen und nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen kann und dass die offenlegende Partei im Falle eines solchen Verstoßes zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln Anspruch auf sofortige Unterlassungsansprüche und andere angemessene Rechtsmittel hat, ohne dass hierfür eine Kaution gestellt oder tatsächlicher finanzieller Schaden nachgewiesen werden muss.
14. Verwendung von aggregierten oder anonymisierten Daten. Ungeachtet sonstiger Bestimmungen in dieser Vereinbarung oder anderweitig kann Topcon in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen die Nutzung des Dienstes durch seine Kunden überwachen und die Daten in ihrer Gesamtheit zur Verfolgung der legitimen kommerziellen Interessen von Topcon verwenden, einschließlich für Branchenanalysen, Benchmarking, Analytik und Marketing. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Topcon Informationen sammeln, verwenden und offenlegen darf, die keine Kundendaten oder personenbezogenen Daten enthalten oder den Kunden oder seine Benutzer anderweitig identifizieren.
15. Haftungsbeschränkung.
IN KEINEM FALL HAFTET TOPCON GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINEM DRITTEN FÜR EINE UNERLAUBTE HANDLUNG, EINEN VERTRAG ODER EINE ANDERE HAFTUNG, DIE IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG DES DIENSTES, DER WEBSITE ODER EINER TOPCON-WEBSITE ODER DEM VERTRAUEN AUF INFORMATIONEN ODER DIENSTE, DIE VON TOPCON ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, ENTSTEHT, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM DIE NUTZUNG ODER DIE UNFÄHIGKEIT DER NUTZUNG DES DIENSTES, ODER FÜR JEGLICHE INHALTE, DIE VOM ODER DURCH DEN DIENST ERHALTEN WURDEN, JEGLICHE UNTERBRECHUNGEN, UNRICHTIGKEITEN, FEHLER ODER AUSLASSUNGEN (UNABHÄNGIG VON DER URSACHE) IM INHALT, UNABHÄNGIG VON DER ART DER KLAGE, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM FÜR JEGLICHEN VERLUST VON GEWINNEN, FIRMENWERT, NUTZUNG, DATEN ODER ANDERE IMMATERIELLE VERLUSTE ODER JEGLICHEN DIREKTEN, INDIREKTEN, BESONDEREN, FOLGE-, NEBEN- ODER STRAFSCHADENERSATZ, SELBST WENN TOPCON AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM FAHRLÄSSIGKEIT, SIND TOPCON ODER SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN, BEVOLLMÄCHTIGTEN, MITARBEITER ODER LIZENZGEBER (EINSCHLIESSLICH DRITTANBIETER) FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART HAFTBAR, DIE SICH ERGEBEN AUS (i) DER NUTZUNG, UNERLAUBTEN NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES DIENSTES; (ii) DER RECHTZEITIGKEIT, LÖSCHUNG, FEHLERHAFTEN ZUSTELLUNG ODER VERSÄUMTEN SPEICHERUNG VON KUNDENDATEN; ODER (iii) DEM UNBEFUGTEN ZUGRIFF AUF ODER DER VERÄNDERUNG VON KUNDENDATEN.
OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN SIND DIE DEM KUNDEN ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN RECHTSMITTEL IN JEDEM FALL AUF DEN BETRAG BESCHRÄNKT, DEN DER KUNDE FÜR DAS RECHT ZUR NUTZUNG DES DIENSTES FÜR DIE ZU DIESEM ZEITPUNKT LAUFENDE LAUFZEIT AN TOPCON GEZAHLT HAT, ODER AUF $100, JE NACHDEM WELCHER BETRAG HÖHER IST.
In bestimmten Staaten und/oder Gerichtsbarkeiten ist der Ausschluss stillschweigender Garantien oder die Beschränkung der Haftung für Nebenschäden, Folgeschäden oder bestimmte andere Arten von Schäden nicht zulässig, so dass die oben genannten Ausschlüsse für den Kunden möglicherweise nicht gelten.
16. Höhere Gewalt. Jegliche Verzögerung oder Nichterfüllung durch Topcon im Rahmen dieser Vereinbarung gilt nicht als Verletzung der Vereinbarung, wenn und soweit sie durch Ereignisse verursacht wurde, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Topcon liegen, einschließlich unter anderem höhere Gewalt, Embargos, behördliche Beschränkungen, Streiks, Aufruhr, terroristische Angriffe, Kriege oder andere militärische Aktionen, zivile Unruhen, Rebellionen, Brände, Überschwemmungen, Vandalismus, Stromausfälle oder Sabotage.
17. Lokale Gesetze und Exportkontrolle.
Der Dienst erbringt Dienste und verwendet Software und Technologie, die möglicherweise den Exportkontrollen der Vereinigten Staaten unterliegen, die vom US-Handelsministerium, dem Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums und anderen US-Behörden verwaltet werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Website nicht genutzt werden darf in Verbindung mit und dass keine der zugrundeliegenden Informationen, Software oder Technologie in Länder, gegen die die Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt haben (zusammenfassend als „Embargoländer“ bezeichnet), oder an oder durch einen Staatsangehörigen oder Einwohner dieser Länder oder eine Person oder Einrichtung, die auf der Liste der „Specially Designated Nationals“ des US-Finanzministeriums oder im „Table of Denial Orders“ des US-Handelsministeriums aufgeführt ist (zusammenfassend als „designierte Staatsangehörige“ bezeichnet), übertragen oder anderweitig exportiert oder reexportiert werden darf. Die Listen der Embargoländer und designierten Staatsangehörigen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Durch die Nutzung des Dienstes sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass er sich nicht in einem Embargoland befindet, nicht unter der Kontrolle eines solchen Landes steht und auch kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes oder ein designierter Staatsangehöriger ist. Der Kunde verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller U.S.-Exportgesetze und übernimmt die alleinige Verantwortung für die Einholung von Lizenzen für den Export oder Reexport, soweit diese erforderlich sind.
Topcon und seine Lizenzgeber geben keine Zusicherung, dass der Dienst für die Nutzung an anderen Standorten geeignet oder verfügbar ist. Wenn der Kunde den Dienst von außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nutzt, ist der Kunde allein für die Einhaltung aller geltenden Gesetze verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der Export- und Importbestimmungen anderer Länder. Jegliche Umleitung des Inhalts, die gegen das Recht der Vereinigten Staaten verstößt, ist untersagt.
18. Datenschutz und -sicherheit.
- 18.1. Im Verhältnis zwischen Topcon und dem Kunden ist der Kunde der Datenverantwortliche für die personenbezogenen Daten, und Topcon verarbeitet die personenbezogenen Daten nur als Datenverarbeiter, der im Auftrag des Kunden handelt, um seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen.
- 18.2. In Verbindung mit dem Verkauf und der Bereitstellung des Dienstes kann Topcon von Zeit zu Zeit den Firmennamen des Kunden, den Namen des Benutzers, seine Adresse, E-Mail-Adresse, Kreditkarteninformationen, Anmeldeinformationen (Benutzername, Passwort), IP-Adresse, diagnostische, technische, Standort-, Nutzungs- und zugehörige Informationen erfassen, pflegen, verarbeiten und verwenden.
- 18.3. Topcon verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und seinen Datenschutzrichtlinien. Die Parteien vereinbaren, dass diese Vereinbarung die vollständigen und endgültigen Anweisungen des Kunden darlegt. Die Verarbeitung außerhalb des Umfangs dieser Anweisungen (falls vorhanden) erfordert eine vorherige schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Topcon mit zusätzlichen Anweisungen bezüglich der Verarbeitung. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Datenschutzrichtlinien haben die Bedingungen dieser Vereinbarung in Bezug auf das unter dieser Vereinbarung erworbene Abonnement Vorrang.
- 18.4. Topcon hat angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor versehentlichem, unbefugtem oder rechtswidrigem Zugriff, Offenlegung, Beschädigung, Änderung, Verlust oder Zerstörung implementiert und wird diese aufrechterhalten und befolgen. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Kunde für seine sichere Nutzung des Abonnements verantwortlich, einschließlich der Sicherung seiner Kontoauthentifizierungsdaten, des Schutzes der Sicherheit der personenbezogenen Daten bei der Übertragung zum und vom Abonnement und der Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur sicheren Verschlüsselung oder Sicherung aller in das Abonnement hochgeladenen personenbezogenen Daten.
- 18.5. Wenn Topcon von einem unrechtmäßigen Zugriff auf personenbezogene Daten, die auf Topcon-Geräten oder in einer Topcon-Einrichtung gespeichert sind, oder von einem unbefugten Zugriff auf solche Geräte oder Einrichtungen Kenntnis erlangt, der zu einem Verlust, einer Offenlegung oder einer Änderung von personenbezogenen Daten führt (jeweils ein „Sicherheitsvorfall“), wird Topcon (1) den Kunden unverzüglich über den Sicherheitsvorfall benachrichtigen (vorausgesetzt, dass eine solche Benachrichtigung verzögert werden kann, wenn dies von einer Strafverfolgungsbehörde angeordnet wird); (2) angemessene Schritte unternehmen, um jeden Sicherheitsvorfall zu beheben und jeden weiteren Sicherheitsvorfall zu verhindern; und (3) auf Wunsch und Kosten des Kunden wirtschaftlich angemessene Schritte unternehmen, um den Kunden bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen in Bezug auf die Reaktion auf einen Sicherheitsvorfall zu unterstützen.
- 18.6. Die Benachrichtigung(en) über Sicherheitsvorfälle wird/werden einem oder mehreren Administratoren des Kunden auf jede von Topcon gewählte Weise zugestellt, einschließlich per E-Mail. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Administratoren des Kunden korrekte Kontaktinformationen im Online-Portal pflegen oder wie dies anderweitig von Topcon in einer schriftlichen Mitteilung an den/die Administrator(en) des Kunden gefordert wird. Die Verpflichtung von Topcon, einen Sicherheitsvorfall gemäß diesem Abschnitt zu melden oder darauf zu reagieren, stellt kein Anerkennen eines Verschuldens oder einer Haftung von Topcon in Bezug auf den Sicherheitsvorfall dar. Der Kunde muss Topcon unverzüglich über jeden möglichen Missbrauch seiner Konten oder Authentifizierungsdaten oder jeden Sicherheitsvorfall im Zusammenhang mit dem Abonnement informieren.
- 18.7. Topcon kann personenbezogene Daten des Kunden in Verbindung mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung an seine verbundenen Unternehmen übertragen. Eine Liste der Topcon-Standorte ist unter https://www.topconpositioning.com verfügbar. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass personenbezogene Daten in die Vereinigten Staaten übertragen werden können, und der Kunde ermächtigt Topcon (falls zutreffend), personenbezogene Daten in die Vereinigten Staaten oder in ein anderes Land zu übertragen und dort zu verarbeiten, wie oben dargelegt, wobei ein solches Land möglicherweise nicht das gleiche Datenschutzniveau aufweist wie das Land, aus dem die personenbezogenen Daten stammen.
- 18.8. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er die Befugnis hat, Topcon die personenbezogenen Daten zur Verarbeitung gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. Wenn ein anwendbares Gesetz vorsieht, dass eine betroffene Person über die Verarbeitung und/oder Übertragung ihrer personenbezogenen Daten benachrichtigt werden muss oder ihr diesbezügliches Einverständnis erteilen muss, wird der Kunde diese Benachrichtigung bereitstellen und das Einverständnis der betroffenen Personen einholen.
- 18.9. Topcon hält sich an die geltenden Datenschutzgesetze in Bezug auf die Ausübung der Rechte einer betroffenen Person auf Zugang, Berichtigung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ungeachtet des Vorstehenden wird Topcon, sofern die anwendbaren Datenschutzgesetze nicht etwas anderes vorsehen, den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn Topcon eine Anfrage einer betroffenen Person auf Zugang zu personenbezogenen Daten oder eine andere Beschwerde oder Anfrage in Bezug auf die Verpflichtungen des Kunden gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen erhält. Topcon wird den Kunden in angemessener Weise bei der Beantwortung einer solchen Anfrage oder Beschwerde unterstützen (einschließlich unter anderem indem Topcon den betroffenen Personen den Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten ermöglicht, wenn ein solcher Zugriff nach den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich ist und wenn die personenbezogenen Daten dem Kunden nicht bereits zur Verfügung stehen).
- 18.10. Der Kunde willigt ein, dass Topcon dritte Unterverarbeiter mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten für den zulässigen Zweck beauftragt, vorausgesetzt, dass: (i) Topcon eine aktuelle Liste seiner Unterverarbeiter führt, die auf Anfrage erhältlich ist; (ii) Topcon jedem von ihm beauftragten Unterverarbeiter Datenschutzbedingungen auferlegt, die ihn dazu verpflichten, die Daten in Übereinstimmung mit dem von den anwendbaren Datenschutzgesetzen geforderten Standard zu schützen; und (iii) Topcon weiterhin für jede Verletzung dieses Abschnitts haftet, die durch eine Handlung, einen Fehler oder eine Unterlassung seines Unterverarbeiters verursacht wird. Der Kunde kann gegen die Ernennung oder den Austausch eines Unterverarbeiters durch Topcon vor dessen Ernennung oder Austausch Einspruch erheben, sofern ein solcher Einspruch auf angemessenen Gründen beruht, die für den Datenschutz relevant sind. In einem solchen Fall wird Topcon den Unterverarbeiter entweder nicht ernennen oder ersetzen oder, falls dies nicht möglich ist, dem Kunden die Möglichkeit bieten, diese Vereinbarung auszusetzen oder zu kündigen (unbeschadet der Gebühren, die dem Kunden vor der Aussetzung oder Kündigung entstanden sind).
- 18.11. Wenn Topcon der Ansicht ist oder davon Kenntnis erlangt, dass seine Verarbeitung personenbezogener Daten wahrscheinlich zu einem hohen Risiko für die Datenschutzrechte und Freiheiten der betroffenen Personen führen wird, informiert Topcon den Kunden und bietet dem Kunden (auf Kosten des Kunden) eine angemessene Zusammenarbeit in Verbindung mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung an, die möglicherweise gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich ist.
- 18.12. Der Kunde wird Topcon nur die personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, die Topcon benötigt, um seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen. Der Kunde erkennt an, dass die Dienste keine Verarbeitung sensibler Informationen erfordern; daher wird der Kunde unter keinen Umständen eingeschränkte Informationen in den Dienst hochladen oder diese dem Dienst auf andere Weise zur Verfügung stellen. Für den Fall, dass der Kunde versehentlich sensible Daten hochlädt, werden diese auf die gleiche Weise behandelt wie personenbezogene Daten gemäß dieser Vereinbarung.
- 18.13. Nach Kündigung oder Ablauf der Laufzeit wird Topcon, sofern die geltenden Datenschutzgesetze dies vorsehen und nach Wahl des Kunden, alle personenbezogenen Daten, die in Verbindung mit dem betreffenden Abonnement verarbeitet wurden, an den Kunden zurückgeben oder diese sicher löschen. Diese Anforderung gilt nicht, soweit Topcon nach geltendem Recht verpflichtet ist, einige oder alle personenbezogenen Daten aufzubewahren, oder für personenbezogene Daten, die Topcon auf Backup-Systemen archiviert hat; in diesem Fall wird Topcon die Daten sicher isolieren und vor jeglicher weiteren Verarbeitung schützen, außer in dem Umfang, in dem dies nach dem Gesetz erforderlich ist.
- 18.14. Wenn es neue Anweisungen oder eine Änderung der anwendbaren Datenschutzgesetze gibt, die den Dienst oder diese Vereinbarung ganz oder teilweise rechtswidrig machen, kann Topcon den Kunden über Änderungen dieses Abschnitts 18 informieren, wie Topcon dies in Anbetracht solcher neuen Anweisungen oder Änderungen der anwendbaren Datenschutzgesetze vernünftigerweise für erforderlich hält. Wenn der Kunde sich dazu entscheidet, die neuen Bedingungen in diesem Abschnitt 18 nicht zu akzeptieren, kann der Kunde diese Vereinbarung innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum einer solchen Mitteilung kündigen.
- 19. Mitteilungen. Topcon kann eine Mitteilung durch eine allgemeine Mitteilung innerhalb des Dienstes, per E-Mail an die in den Topcon-Kontoinformationen eingetragene E-Mail-Adresse des Kunden oder durch eine schriftliche Mitteilung machen, die per Sendung erster Klasse oder frankierte Post an die in den Topcon-Kontoinformationen eingetragene Adresse des Kunden gesendet wird. Eine solche Mitteilung gilt nach Ablauf von achtundvierzig (48) Stunden nach dem Versand oder der Postaufgabe (bei Versand per Sendung erster Klasse oder frankierte Post) oder zwölf (12) Stunden nach dem Versand (bei Versand per E-Mail) als erfolgt. Der Kunde kann Topcon jederzeit auf eine der folgenden Arten benachrichtigen (eine solche Benachrichtigung gilt als erfolgt, wenn sie bei Topcon eingeht): als Schreiben, das als bestätigtes Fax unter der Faxnummer (201) 599-5248 an Topcon gesendet wird ; per Briefzustellung durch einen national anerkannten Nachtzustellungsdienst, per Sendung erster Klasse oder frankierte Post an Topcon unter der folgenden Adresse: 111 Bauer Drive Oakland, New Jersey 07436, in jedem Fall adressiert zu Händen von: General Counsel.
- Abtretung; Kontrollwechsel. Diese Vereinbarung darf vom Kunden nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Topcon abgetreten werden. Jede behauptete Abtretung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig. Jede tatsächliche oder vorgeschlagene Änderung in der Kontrolle des Kunden, die dazu führt oder führen würde, dass ein direkter Konkurrent von Topcon direkt oder indirekt 50 % oder mehr des Kunden besitzt oder kontrolliert, berechtigt Topcon zur sofortigen Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund nach schriftlicher Mitteilung.
- 21. Allgemeines. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien und wird in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt und durchgesetzt, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Bestimmungen. Sollte aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder ein Teil davon nicht durchsetzbar sein, so ist diese Bestimmung so weit wie möglich durchzusetzen, um die Absicht dieser Vereinbarung zu erreichen, und der Rest dieser Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Alle Klagen, die diese Vereinbarung betreffen, werden vor Staats- oder Bundesgerichten in Alameda County, Kalifornien verhandelt. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden in Bezug auf den Dienst dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Kommunikationen, Vereinbarungen und Absprachen zwischen Topcon und dem Kunden in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Es besteht kein Joint-Venture-, Partnerschafts-, Arbeits- oder Vertretungsverhältnis zwischen dem Kunden und Topcon, das sich aus dieser Vereinbarung oder der Nutzung des Dienstes ergibt. Das Versäumnis von Topcon, ein Recht oder eine Bestimmung in dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf ein solches Recht oder eine solche Bestimmung dar, es sei denn, Topcon hat dies schriftlich bestätigt und anerkannt. Eine gedruckte Fassung dieser Vereinbarung ist in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zulässig.
II. ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG FÜR DIE MAGNET-SOFTWARE
Aktualisiert am: 1. November 2020
WICHTIG: BITTE SORGFÄLTIG LESEN. Das Softwareprodukt, das Ihnen von Topcon Positioning Systems, Inc. („Topcon“) zusammen mit den zugehörigen Handbüchern und der Dokumentation, falls vorhanden (zusammen die „Software“) bereitgestellt wurde, ist Eigentum von Topcon, und Ihre Verwendung unterliegt den Bedingungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für die Magnet-Software („Vereinbarung“), die unten aufgeführt ist. Die Software ist für die Verwendung auf und/oder eingebettet in einen Personal Computer oder ein Topcon-Produkt bestimmt, auf dem die Installation und Verwendung der Software vorgesehen ist (jeweils ein „Gerät“). Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person abschließen, versichern Sie, dass Sie die Befugnis haben, diese juristische Person an diese Bedingungen zu binden; in diesem Fall beziehen sich die Begriffe „Sie“ oder „Ihr“ auf diese juristische Person. Wenn Sie nicht über eine solche Befugnis verfügen oder wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, ist Ihnen die Nutzung der Software untersagt. Topcon behält sich außerdem das Recht vor, diese Vereinbarung bei Nichteinhaltung der hierin festgelegten Bedingungen sofort zu kündigen.
Durch Klicken auf die Schaltfläche „AKZEPTIEREN“ unten und/oder durch die Installation oder Verwendung der Software oder eines Geräts, in das die Software eingebettet ist, erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden.
1. Gewährung einer Lizenz für die Software. Wenn Sie Software von Topcon installiert, gekauft oder anderweitig oder als in ein Gerät eingebettet erhalten haben, gewährt Topcon Ihnen eine persönliche, nicht-exklusive, nicht übertragbare (außer wie hierin ausdrücklich dargelegt) Lizenz für die entsprechende Laufzeit (wie unten definiert) zur Nutzung der Software unter den in dieser Vereinbarung dargelegten Bedingungen und in jedem Fall nur für ein einziges Gerät, auf dem eine gültig lizenzierte Kopie des Betriebssystems läuft, für das die Software entwickelt wurde (z. B. Linux, Android, iOS, Windows). „Laufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, in dem Sie die Software in Verbindung mit der entsprechenden Topcon-Teilenummer, die der von Ihnen erworbenen Softwarelizenz zugeordnet ist, und/oder wie in der entsprechenden Kaufbestätigung festgelegt, verwenden dürfen. Die Laufzeit beginnt am früheren der folgenden Daten: (i) am in der jeweiligen Kaufbestätigung angegebenen Datum oder (ii) an dem Datum, an dem Sie die Software erstmals aktivieren. Wenn Sie das Produkt als Bildungslizenz erworben haben, dürfen Sie die Software nur für akademische Forschungsprojekte nutzen. Dies schließt ausdrücklich Projekte aus, die von Dritten gegen Entgelt an Sie vergeben werden, oder Projekte, die in Zusammenarbeit mit einem Dritten durchgeführt werden, der die Forschung ganz oder teilweise finanziert.
2. Beschränkungen bezüglich Nutzung und Übertragung. Es ist Ihnen nicht gestattet: (i) die Software zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen, abgeleitete Werke davon zu erstellen, sie zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; (ii) jegliche Hinweise, Erklärungen, Ratschläge, Wasserzeichen, Marken, Dienstleistungsmarken oder andere Bezeichnungen, die auf der Software, auf Teilen davon, auf der Dokumentation oder in der Ausgabe davon enthalten sind, zu entfernen, zu modifizieren oder zu verbergen oder anderweitig unlesbar oder nicht einsehbar zu machen; (iii) registrierte Kopien der Software an Dritte zu verteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Vermieten, Verleasen oder Verleihen der Software an Dritte; (iv) die Software über das Internet zu installieren oder darauf zuzugreifen oder die Installation oder den Zugriff darauf zu gestatten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung in Verbindung mit einem Web-Hosting- oder ähnlichen Dienst, oder die Software Dritten über das Internet auf Ihrem Computersystem oder anderweitig zur Verfügung zu stellen; (v) die Software aus irgendeinem Grund außerhalb des Landes der Installation oder des Kaufs zu verwenden oder zu exportieren; (vi) die Software unter Verletzung von föderalen, bundesstaatlichen, oder lokalen Gesetzen oder Vorschriften der Vereinigten Staaten oder unter Verletzung ausländischer Gesetze oder Vorschriften zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten, darunter Gesetze in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an der Software oder Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf den Handel oder Austausch von Wertpapieren oder Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf die Software. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, die Software ausschließlich für ihren vorgesehenen Zweck zu verwenden; (vii) die Software ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Topcon an eine andere natürliche oder juristische Person abzutreten, zu verschenken oder zu übertragen.
Es ist Ihnen untersagt, (a) die Software im Rahmen von Timesharing, Servicebüros, Abonnementdiensten oder zur Vermietung zu verwenden oder (b) das Eigentum an der Software an eine andere Person zu übertragen oder (c) die Ergebnisse von Benchmark-Tests, die mit der Software durchgeführt wurden, zu veröffentlichen.
Sie dürfen die Software nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Topcon kopieren. Sie erklären sich damit einverstanden, dass jedwede solche Kopien der Software die gleichen Eigentumshinweise enthalten müssen, die auf und in der Software erscheinen.
Topcon ist berechtigt, Ihre Nutzung der Software in Bezug auf die Einhaltung dieser Vereinbarung nach angemessener Ankündigung und zu angemessenen Bedingungen zu prüfen und diese Nutzung an seine Lizenzgeber zu melden.
3. Durchreichen von Open-Source-Bedingungen. Ungeachtet der vorstehenden Lizenzgewährung und -beschränkungen erkennen Sie an, dass bestimmte Komponenten der Software sogenannten „Open-Source“-Softwarelizenzen („Open-Source-Komponenten“) unterliegen können, d. h. von der Open-Source-Initiative als Open-Source-Lizenzen genehmigte Softwarelizenzen oder im Wesentlichen ähnliche Lizenzen, einschließlich unter anderem Lizenzen, die als Bedingung für den Vertrieb der unter einer solchen Lizenz lizenzierten Software verlangen, dass der Vertreiber die Software im Quellcodeformat zur Verfügung stellt. Die Software enthält eine Textdatei, in der die Open-Source-Komponenten aufgelistet sind, und Topcon stellt auf Ihre Anfrage eine Liste der Open-Source-Komponenten für eine bestimmte Version der Software zur Verfügung. Soweit die für die Open-Source-Komponenten geltenden Lizenzen dies erfordern, gelten ihre Bedingungen für diese Open-Source-Komponenten anstelle der Bedingungen dieser Vereinbarung. Soweit die Bedingungen der auf Open-Source-Komponenten anwendbaren Lizenzen einer der Beschränkungen in dieser Vereinbarung in Bezug auf eine solche Open-Source-Komponente entgegenstehen, gelten diese Beschränkungen nicht für diese Open-Source-Komponente. Soweit die Bedingungen der für Open-Source-Komponenten geltenden Lizenzen ein Angebot des Lizenzgebers zur Bereitstellung von Quellcode oder zugehörigen Informationen in Verbindung mit der Software erfordern, wird ein solches Angebot hiermit gemacht. Anfragen bezüglich des Quellcodes oder zugehöriger Informationen sollten nur an folgende Adresse gerichtet werden: Topcon per E-Mail an OSinquiry@topcon.com.
4. Kündigung. Diese Vereinbarung gilt gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen bis zum Ablauf der Laufzeit oder bis zu ihrer Kündigung. Sie können die Lizenz jederzeit kündigen, indem Sie die Software und die zugehörige Dokumentation vernichten. Unbeschadet sonstiger Rechte von Topcon kann Topcon Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In einem solchen Fall müssen Sie alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der Software vernichten.
5. Sicherheit. DIE UNSACHGEMÄSSE VERWENDUNG EINES PRODUKTS VON TOPCON KANN ZU PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN UND/ODER FEHLFUNKTIONEN DES PRODUKTS FÜHREN. DAS PRODUKT SOLLTE NUR VON AUTORISIERTEN GARANTIE-WARTUNGSZENTREN VON TOPCON REPARIERT WERDEN. BENUTZER MÜSSEN DIE SICHERHEITSHINWEISE IN DER DEM PRODUKT BEILIEGENDEN DOKUMENTATION LESEN UND BEACHTEN.
6. Eigentum an der Software. Die Software ist Eigentum von Topcon und seinen jeweiligen Lizenzgebern und ist durch US-amerikanische und internationale Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt.
7. Professionelle Verwendung. Die Software ist für die Verwendung durch einen Fachmann vorgesehen. Der Benutzer muss ein professioneller Vermessungsingenieur sein oder über gute Kenntnisse im Vermessungswesen verfügen und mit dem sicheren Umgang mit solchen Produkten vertraut sein, um die Benutzeranweisungen zu verstehen, bevor er die Software bedient.
8. Wartung/Support. Wartungs- und Supportleistungen sind über den Topcon Magnet Software Service Plan (der „Serviceplan“) erhältlich. Topcon erklärt sich damit einverstanden, Ihnen für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Datum des Beginns der Laufzeit ohne zusätzliche Kosten Wartungs- und Supportleistungen, wie im Serviceplan beschrieben und in diesem festgelegt, zur Verfügung zu stellen. Nach dem ersten Jahr und in den darauffolgenden Jahren müssen Sie für die Aufrechterhaltung der Wartungs- und Supportleistungen zu Beginn jeder jährlichen Periode die von Topcon festgelegte Serviceplan-Gebühr bezahlen. Eine Kopie des aktuellen Serviceplans ist auf Anfrage bei Topcon erhältlich. Die Bedingungen des Serviceplans können sich von Zeit zu Zeit ändern, wie von Topcon festgelegt.
9. Absturz; Fehlerbericht und Feedback. Die Software bietet Ihnen die Möglichkeit, Leistungsprobleme/Feedback und Vorschläge an Topcon zu melden. Für den Fall, dass Sie sich entscheiden, Leistungsprobleme an Topcon zu melden, sammelt die Software die relevante Auftragsdatei und die Geräte- und Softwareeinstellungen und speichert sie in einer Datei, die Sie an Topcon weiterleiten können. Solche Informationen und Rückmeldungen werden von Topcon verwendet, um die Produkte und Dienste von Topcon zu entwickeln, bereitzustellen und zu verbessern, Bugs und Fehler zu beheben und die Bereitstellung von Software-Updates, Produktentwicklung, Management und Support sowie andere Dienstleistungen für Sie (falls vorhanden) im Zusammenhang mit der Software zu erleichtern. Sie gewähren Topcon hiermit eine unbefristete Lizenz zur Nutzung, Ausführung, Vervielfältigung und Änderung der Informationen, die Sie Topcon im Rahmen des Prozesses und für Zwecke zur Verfügung stellen, der/die in diesem Abschnitt 9 beschriebenen ist/sind.
10. Haftungsausschluss. SIE ERKENNEN AUSDRÜCKLICH AN UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE NUTZUNG DER SOFTWARE UND JEGLICHER FUNKTIONEN/DIENSTE, DIE DURCH DIE SOFTWARE AUSGEFÜHRT WERDEN ODER AUF DIE ÜBER DIE SOFTWARE ZUGEGRIFFEN WIRD, IM RAHMEN DER GELTENDEN GESETZE AUF IHR ALLEINIGES RISIKO ERFOLGT UND DASS SIE DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, LEISTUNG, GENAUIGKEIT UND FEHLER TRAGEN.
DIE SOFTWARE UND DIE ZUGEHÖRIGEN FUNKTIONEN WERDEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT. TOPCON MACHT KEINE VERSPRECHEN, ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE UND DIE DAMIT VERBUNDENEN FUNKTIONEN (EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM DIE TATSACHE, DASS DIE SOFTWARE FEHLERFREI IST ODER JEDERZEIT ZUR NUTZUNG ZUR VERFÜGUNG STEHT) ODER INHALTE DARIN ODER ZU JEGLICHEM ANDEREN MATERIAL, DAS IHNEN GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG ODER ANDERWEITIG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD, UND TOPCON LEHNT INSBESONDERE ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK IN BEZUG AUF DIESE MATERIALIEN ODER DEREN VERWENDUNG AB. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, FINDEN DAS EINHEITLICHE HANDELSGESETZ ODER ANDERE EINHEITLICHE GESETZE KEINE ANWENDUNG AUF DIESE VEREINBARUNG.
TOPCON GARANTIERT NICHT, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN ODER DIE VON DER SOFTWARE ERBRACHTEN ODER BEREITGESTELLTEN DIENSTE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE UNTERBRECHUNGS- ODER FEHLERFREI IST ODER IN KOMBINATION MIT ANDERER HARDWARE, SOFTWARE, SYSTEMEN ODER DATEN FUNKTIONIERT, DASS DIENSTE/FUNKTIONEN WEITERHIN VERFÜGBAR SEIN WERDEN, DASS DIE SOFTWARE ODER DIENSTE/FUNKTIONEN KORRIGIERT WERDEN ODER DASS DIE SOFTWARE MIT SOFTWARE, ANWENDUNGEN ODER DIENSTEN DRITTER KOMPATIBEL IST ODER FUNKTIONIERT.
11. Markenzeichen. Der Name und das Logo von Topcon und die Produktnamen, die mit dem Dienst verbunden sind, sind Markenzeichen von Topcon, und es wird kein Recht und keine Lizenz zu deren Verwendung gewährt. Die in dieser Vereinbarung genannten Produkt- und Firmennamen können Markenzeichen ihrer jeweiligen Eigentümer sein.
12. Funktionen von Drittanbietern. Die Software enthält Funktionen/Dienste, die unter Lizenz von bestimmten Drittanbietern verfügbar sind („Funktionen von Drittanbietern“). Topcon garantiert keine fortlaufende Verfügbarkeit von Funktionen von Drittanbietern und diese können nach dem Ermessen von Topcon sofort beendet werden. Im Falle der Beendigung einer Drittanbieterfunktion haben Sie kein Recht mehr, auf die betreffende Funktion im Rahmen dieser Vereinbarung zuzugreifen bzw. diese zu nutzen, und Ihr Zugang zu dieser Drittanbieterfunktion kann dauerhaft deaktiviert werden. Benachrichtigungen über die Verfügbarkeit/Beendigung von Drittanbieterfunktionen können von Zeit zu Zeit auf der Topcon-Website veröffentlicht werden.
- 12.1. Bing Maps-Funktion. Microsoft Bing Maps-Funktion. Zusätzliche diesbezügliche Nutzungsbedingungen für Endbenutzer finden Sie unten in Anhang A.
- 12.2. RealDWG-Funktion. Sie werden hiermit darüber informiert, dass Autodesk, Inc. 111 McInnis Parkway, San Rafael, CA 94903 („Autodesk“) ein Drittbegünstigter dieser Vereinbarung ist. Solche Bestimmungen werden ausdrücklich zugunsten von Autodesk getroffen und können neben Topcon auch von Autodesk durchgesetzt werden.
13. Haftungsbeschränkung. TOPCON, SEINE VERTRIEBSPARTNER, LIZENZGEBER UND LIEFERANTEN HAFTEN NICHT FÜR TECHNISCHE ODER REDAKTIONELLE FEHLER ODER AUSLASSUNGEN, DIE IN DER SOFTWARE, IHRER DOKUMENTATION UND/ODER IHREN FUNKTIONEN ENTHALTEN SIND. IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTEN TOPCON, SEINE VERTRIEBSPARTNER, LIZENZGEBER ODER LIEFERANTEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IM RAHMEN VON ANSPRÜCHEN, FORDERUNGEN ODER KLAGEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE, IHRER NUTZUNG, INSTALLATION ODER IHRER LEISTUNG ODER DEREN FEHLEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, FÜR BESONDERE, INDIREKTE, NEBEN-, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB TOPCON AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER ANSPRÜCHE, FORDERUNGEN ODER KLAGEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM FAHRLÄSSIGE HANDLUNGEN, HAFTEN TOPCON ODER SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, BEVOLLMÄCHTIGTEN, MITARBEITER, LIEFERANTEN ODER LIZENZGEBER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE ENTSTEHEN DURCH (i) DIE NUTZUNG ODER DIE UNFÄHIGKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE UND/ODER IHRER FUNKTIONEN (EINSCHLIESSLICH DER FUNKTIONEN/DIENSTE DRITTER); (ii) DIE RECHTZEITIGKEIT, LÖSCHUNG, FEHLERHAFTE ZUSTELLUNG ODER VERSÄUMTE SPEICHERUNG VON DATEN, KOMMUNIKATIONEN ODER EINSTELLUNGEN; (iii) DIE KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN UND -DIENSTEN; ODER (iv) UNAUTORISIERTEN ZUGRIFF AUF ODER VERÄNDERUNG VON IHREN ÜBERTRAGUNGEN ODER DATEN, SELBST WENN EINE SOLCHE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN SIND DIE IHNEN ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN RECHTSMITTEL IN JEDEM FALL AUF DEN BETRAG BESCHRÄNKT, DEN SIE FÜR DAS RECHT ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE AN TOPCON BEZAHLT HABEN, ODER AUF $100, JE NACHDEM WELCHER BETRAG HÖHER IST.
14. Freistellung. SIE STELLEN TOPCON, SEINE VERTRIEBSPARTNER, LIZENZGEBER UND LIEFERANTEN SOWIE DEREN JEWEILIGE BEVOLLMÄCHTIGTE, LEITENDE ANGESTELLTE, MANAGER, MITARBEITER UND MITGLIEDER FREI VON JEGLICHEN ANSPRÜCHEN, FORDERUNGEN, PROZESSEN, URTEILEN UND AUSGABEN (EINSCHLIESSLICH ANGEMESSENER ANWALTSGEBÜHREN UND -KOSTEN), DIE SICH ERGEBEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT: (A) DER VERLETZUNG IHRER VERPFLICHTUNGEN AUS DIESER VEREINBARUNG DURCH SIE; (B) IHRER VERLETZUNG VON GESETZEN, VORSCHRIFTEN ODER RECHTEN DRITTER; UND/ODER (C) ANSPRÜCHEN DRITTER WEGEN DER WIDERRECHTLICHEN ANEIGNUNG VON GEISTIGEM EIGENTUM ODER DER VERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DIE AUF IHRER NUTZUNG DER SOFTWARE BERUHEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, TOPCON UNVERZÜGLICH ÜBER SOLCHE ANSPRÜCHE IN KENNTNIS ZU SETZEN UND TOPCON DIE KONTROLLE ÜBER DIE VERTEIDIGUNG ODER BEILEGUNG DERSELBEN ZU GESTATTEN.
15. Exportkontrolle. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verwenden oder anderweitig zu exportieren oder zu reexportieren, es sei denn, dies ist nach dem Recht der Vereinigten Staaten und den Gesetzen der Gerichtsbarkeit(en), in der/denen die Software erworben wurde, zulässig. Insbesondere, jedoch ohne Einschränkung, darf die Software nicht exportiert oder reexportiert werden (a) in Länder, für die ein US-Embargo besteht, oder (b) an Personen, die auf der Liste der „Specially Designated Nationals“ des US-Finanzministeriums oder der „Denied Person‘s List“ oder „Entity List“ des US-Handelsministeriums aufgeführt sind. Durch die Verwendung der Software sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie sich nicht in einem solchen Land befinden oder auf einer solchen Liste stehen. Sie verpflichten sich außerdem, die Software nicht für Zwecke zu verwenden, die nach dem Recht der Vereinigten Staaten verboten sind, einschließlich unter anderem die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung oder Produktion von Raketen, nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen.
16. Staatliche Endanwender. Wenn die Software an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika geliefert oder von dieser gekauft wird, gilt die Software als kommerzieller Artikel (Commercial Item), wie dieser Begriff in 48 C.F.R. -2.101 definiert ist, bestehend aus kommerzieller Computersoftware und kommerzieller Computersoftwaredokumentation, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. -12.212 bzw. 48 C.F.R. -227.7202 verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. -12.212 oder 48 C.F.R. -227.7202-1 bis 227.7202-4, wie zutreffend, werden diese kommerzielle Computersoftware und die kommerzielle Computersoftwaredokumentation (a) nur als kommerzielle Artikel und (b) nur mit den Rechten, die allen anderen Endbenutzern gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen gewährt werden, an Endbenutzer der US-Regierung lizenziert.
17. Website; Sonstige Erklärungen. Keine Erklärung, die auf der Topcon-Website (oder einer anderen Website) oder in anderen Anzeigen oder Literatur von Topcon enthalten ist oder von einem Mitarbeiter oder unabhängigen Auftragnehmer von Topcon abgegeben wird, ändert diese Vereinbarung.
18. Datenschutzbestimmungen. Persönlich identifizierbare Daten werden jederzeit in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen von Topcon behandelt, die unter folgenden Adressen eingesehen werden können: https://www.topconpositioning.com, https://magnet-enterprise.com, https://www.magnetsystems.com und https://collage.magnet-enterprise.com.
19. Allgemeines. Diese Vereinbarung kann jederzeit von Topcon ergänzt, modifiziert, ersetzt oder gekündigt werden. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien und wird in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt und durchgesetzt, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Bestimmungen. Jegliche Klage, die diese Vereinbarung betrifft, wird vor den Staats- oder Bundesgerichten in San Francisco, Kalifornien, verhandelt. Sollte aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder ein Teil davon nicht durchsetzbar sein, so ist diese Bestimmung so weit wie möglich durchzusetzen, um die Absicht dieser Vereinbarung zu erreichen, und der Rest dieser Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen uns und Ihnen in Bezug auf die Software dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Mitteilungen, Vereinbarungen und Absprachen zwischen Topcon und Ihnen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien, die sich auf den Erwerb einer Lizenz für die Software oder den dazugehörigen Support bezieht, einschließlich der Standard-Einkaufsbedingungen von Topcon, haben die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang. Es besteht kein Joint-Venture-, Partnerschafts-, Arbeits- oder Vertretungsverhältnis zwischen Ihnen und Topcon, das sich aus dieser Vereinbarung oder der Nutzung des Dienstes ergibt. Das Versäumnis von Topcon, ein Recht oder eine Bestimmung in dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf ein solches Recht oder eine solche Bestimmung dar, es sei denn, Topcon hat dies schriftlich bestätigt und anerkannt. Eine gedruckte Fassung dieser Vereinbarung ist in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zulässig.
Anhang A
ENDBENUTZER-MINDESTNUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MICROSOFT BING MAPS
Microsoft hat die Dienste (unten definiert) an Topcon lizenziert. Durch Ihre Verwendung der Software akzeptieren Sie diese Nutzungsbedingungen. Wenn Sie diese Nutzungsbedingungen nicht akzeptieren, ist Ihnen die Nutzung der Software untersagt.
1. Begriffsbestimmungen.
„Asset“ bedeutet eine der folgenden Klassen: Fahrzeug, Gerät oder ein anderes mobiles Objekt.
„Inhalt“ bezeichnet die Karten, Bilder und anderen Daten sowie Inhalte Dritter, die von Bing Map-Lizenznehmern über die Dienste abgerufen werden dürfen.
„Premium-Dienste“ bezeichnet zusammenfassend die Bing Maps Distance Matrix API, Bing Maps Isochrone, Bing Maps Snap to Road API und Bing Maps Truck Routing API.
„Dienste“ bezeichnet die von Microsoft bereitzustellenden Bing Maps Platform APIs (außer Premium-Dienste).
2. Lizenz. Topcon stellt Ihnen eine Lizenz für den Zugriff auf die Dienste (mit Ausnahme der Premium-Dienste) nur innerhalb der von Topcon bereitgestellten Software zur Verfügung.
3. Zusätzliche Einschränkungen.
Sie dürfen administrative Grenzen oder andere in der Software bereitgestellte Karteninhalte überlagern, vorausgesetzt, Sie verwenden die Software nicht für:
- (1) das Laden zusätzlicher Karteninhaltsebenen jeglicher Art;
- (2) das Bearbeiten oder Erstellen von Map-Inhalten. Zur Klarstellung: einfache Anmerkungen wie eine Linie, ein Pfeil, ein Polygon oder ein Kreis zur Hervorhebung eines Bereichs sind zulässig und werden im Rahmen dieser Einschränkung nicht als Karteninhalt betrachtet; und
- (3) das Ausführen einer beliebigen räumlichen Abfrage mit Ausnahme von Nähe („Find the Nearest“), Point-in-Polygon, Distanz zwischen zwei Punkten oder wie von den Routenplanungsdiensten (Find and Route) bereitgestellt. Zur Klarstellung: die Software darf keine Geofences, Puffer oder Abfragen einer räumlich aktivierten Datenbank durchführen.
4. Allgemeine Einschränkungen. Microsoft hat einige Einschränkungen für die Nutzung der von Topcon gelieferten Software vorgesehen. Bei der Nutzung der mit der Software bereitgestellten Dienste ist es Ihnen untersagt:
- (a) Inhalte über die Software in die Dienste hochzuladen oder einzubinden oder die Software zur Anzeige oder Nutzung von Inhalten zu verwenden:
- für die Sie nicht alle erforderlichen Genehmigungen von dem/den Urheberrechtsinhaber(n) besitzen;
- die Nacktheit enthalten oder obszön, unanständig oder pornografisch sind;
- die darauf abzielen, Minderjährige in irgendeiner Weise auszubeuten;
- die zu Hass, Bigotterie, Rassismus oder grundloser Gewalt aufrufen, diese befürworten oder zum Ausdruck bringen; oder
- die darauf abzielen, eine Person oder eine Gruppe von Personen aus irgendeinem Grund zu bedrohen, zu belästigen, zu verleumden, zu betrügen, zu erniedrigen, zu schikanieren oder einzuschüchtern, einschließlich auf der Grundlage von Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Rasse oder Religion, oder andere dazu anzustiften oder zu ermutigen, dies zu tun.
- (b) den Inhalt zu kopieren, zu speichern, zu archivieren oder eine Datenbank davon zu erstellen.
- (c) Inhalte, einschließlich Geocodes, auf andere Weise als in Verbindung mit der Software zu verwenden.
- (d) einem Benutzer einzelne Manöver einer Route auf eine Art und Weise zu präsentieren oder anzuzeigen, die mit der sensorbasierten Position des Benutzers entlang der Route synchronisiert ist (z. B. eine Turn-by-Turn-Navigation, die die Position des Benutzers mit GPS verfolgt und ein Manöver mitteilt, wenn sich der Benutzer dem Ort für ein solches Manöver nähert).
- (e) Logos, Markenzeichen, Urheberrechts- oder andere Hinweise von Microsoft oder seinen Lieferanten oder digitale Wasserzeichen im Inhalt zu ändern, zu verdecken oder zu minimieren; mit der Ausnahme, dass wir möglicherweise alternative Anforderungen für Logos, Markenzeichen und Urheberrechtshinweise für die Verwendung mit kleinen Karten oder auf kleinen Geräten zur Verfügung stellen können; falls verfügbar, finden Sie diese unter: http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=229258.
- (f) die Dienste für die Verfolgung von geschäftlichen Assets, das Flottenmanagement oder den Versand zu nutzen, einschließlich unter anderem die Überwachung oder Verfolgung des Standorts oder der Bewegung von Assets, einschließlich der Bereitstellung von Anleitungen auf der Grundlage der Position oder Streckenführung mehrerer Objekte, die mit GPS oder anderen sensorgenerierten Methoden verfolgt werden.
- (g) Inhalte in anderer Weise als in Kombination mit den Diensten oder separat zu nutzen.
- (h) Inhalte zu nutzen, die aus Points-of-Interest-Daten zur Generierung von Verkaufskontakt-Informationen in Form von ASCII- oder anderen textformatierten Listen mit kategoriespezifischen Geschäftsauflistungen bestehen, die (i) die vollständige Postanschrift der jeweiligen Unternehmen enthalten und (ii) einen wesentlichen Teil solcher Auflistungen für ein bestimmtes Land, eine Stadt, ein Bundesland oder eine Postleitzahlregion enthalten.
- (i) verletzende, verleumderische, beleidigende oder illegale Produkte, Dienste oder Materialien zu übertragen, zu verkaufen, zu lizenzieren oder zu liefern.
- (j) gegen die geltenden Bestimmungen der U.S. Export Administration oder gegen Beschränkungen für Endbenutzer, Endverwendung und Bestimmungsort zu verstoßen, die von der U.S.-Regierung und anderen Regierungen erlassen wurden. Die Dienste unterliegen der U.S.-Exportgerichtsbarkeit.
- (k) die Dienste in einer Weise zu nutzen, die die Integrität, Leistung oder Zuverlässigkeit der Dienste gefährdet, einschließlich Leistungs- oder Stresstests, oder in einer Weise, die die technischen Beschränkungen der Dienste umgeht.
- (l) den Zugang zu den Diensten oder Inhalten auf eigenständiger Basis zu syndizieren, weiterzuverteilen, weiterzuverkaufen oder unterzulizenzieren.
- (m) eine eindeutige Verweiskennung, die in einer Software enthalten ist oder einer Software zugeordnet ist, zu fälschen oder zu verändern oder die Quelle von Abfragen, die von einer Software kommen, anderweitig zu verschleiern oder zu verändern.
- (n) die Dienste zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, das anwendbare Recht erlaubt dies trotz dieser Einschränkung ausdrücklich.
- (o) Straßenkarten aus den Diensten mit Straßenkarten zu integrieren, die von Dritten bereitgestellt werden. Sie dürfen Luftbilder aus den Diensten nicht durch Bilder ersetzen, die von einer anderen Kartierungsplattform bereitgestellt werden.
- (p) die Dienste oder Inhalte mit dem Armaturenbrett eines Fahrzeugs oder einem Gerät, das mit dem Armaturenbrett, den Systemen oder Sensoren eines Fahrzeugs verbunden ist, zu nutzen, mit der Ausnahme, dass das Gerät zu Ladezwecken an die Stromquelle des Fahrzeugs angeschlossen werden kann.
- (q) Luftbilder aus der Vogelperspektive zu verwenden (wenn diese über die APIs der Bing Maps-Plattform zur Verfügung gestellt werden), um Breitengrad, Längengrad, Höhe oder andere Metadaten zu ermitteln.
- (r) Bilder aus der Vogelperspektive zu speichern, herunterzuladen, auszudrucken, zu verteilen, zu übertragen oder zu manipulieren oder anderen diese Möglichkeit durch Ihre Software anzubieten.
- (s) Bilder aus der Vogelperspektive der Vereinigten Staaten, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Australien und/oder Japan zu verwenden, wenn Sie eine staatliche Einrichtung sind.
- (t) Inhalte von Ordnance Survey zu verwenden.
5. Geistiges Eigentum und Rechtevorbehalt. Alle Rechte an den Diensten und dem Inhalt, einschließlich der Nutzungsrechte, die nicht ausdrücklich gemäß diesen Endbenutzer-Mindestbedingungen oder Ihrer Vereinbarung mit Topcon gewährt werden, sind Microsoft und seinen Lieferanten vorbehalten. Außer wie in Ihrer Vereinbarung mit Topcon festgelegt, gewähren diese Endbenutzer-Mindestbedingungen Microsoft keine Rechte oder Lizenzen an einer Software oder Ihrem geistigen Eigentum, einschließlich des geistigen Eigentums, das Sie von Dritten lizenziert haben. Mit Ausnahme von Material, das Microsoft möglicherweise an Sie lizenziert, erhebt Microsoft keinen Anspruch auf das Eigentum an den von Ihnen geposteten oder anderweitig zur Verfügung gestellten Inhalten, die von Microsoft oder einem dritten Hosting-Anbieter im Auftrag von Microsoft gehostet werden und mit den Diensten in Verbindung stehen (als „Übermittlung“ bezeichnet). Durch das Posten oder anderweitige Bereitstellen Ihrer Übermittlung (und zur Klarstellung: wenn Microsoft Inhalte in Ihrem Namen hostet, einschließlich durch einen dritten Hosting-Anbieter, stellt dies eine Übermittlung dar, aber wenn Sie oder ein Dritter in Ihrem Namen, d. h. nicht Microsoft oder ein dritter Hosting-Anbieter im Namen von Microsoft, Inhalte hosten, stellt dies keine Übermittlung dar) gewähren Sie Microsoft jedoch die kostenlose Erlaubnis, Ihre Übermittlung zu verwenden, zu kopieren, zu verteilen, anzuzeigen, zu veröffentlichen, umzukodieren und anderweitig zu ändern, jeweils in Verbindung mit den Diensten, und diese Rechte an andere unterzulizenzieren, um die Dienste bereitzustellen. Sie müssen für jede von Ihnen vorgenommene Übermittlung über alle Rechte verfügen, die für die Erteilung der in diesem Abschnitt genannten Berechtigungen erforderlich sind.
6. Zusätzliche Rechte und Beschränkungen für Endbenutzer.
- (i) Support oder Dienstleistungsvereinbarungen (SLA, Service Level Agreements). Für Software, die einem Endbenutzer von Topcon zur Verfügung gestellt wird, bietet Microsoft Endbenutzern keinen direkten Support bzw. keine Dienstleistungsvereinbarung.
- (ii) Kündigungsrechte. Microsoft behält sich das Recht vor, den Zugriff auf die Software für jeden Endbenutzer zu beenden, der gegen eine in diesen Nutzungsbedingungen für Endbenutzer enthaltene Beschränkung oder gegen die zwischen Ihnen und Topcon vereinbarten Bedingungen in Bezug auf die Nutzung der Dienste verstößt und der diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach diesbezüglicher schriftlicher Benachrichtigung behebt.
- (iii) Keine Gewährleistung durch Microsoft gegenüber Endbenutzern. Microsoft gibt keine Zusicherungen oder Garantien (ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig) in Bezug auf die Dienste oder anderweitig.
III. SERVICEPLAN FÜR DIE MAGNET-SOFTWARE
Aktualisiert am: 1. November 2020
Die folgenden Bedingungen beschreiben und gelten für den Topcon Magnet Software Service Plan (der „Serviceplan“) für die von Topcon an den Kunden lizenzierte Magnet-Software:
1. Laufzeit. Der Serviceplan wird auf jährlicher Abonnementbasis bereitgestellt und unterliegt der Zahlung entsprechender Gebühren. Für das erste Jahr nach dem Kauf einer Softwarelizenz, die auf einem unbefristeten oder jährlichen Abonnement basiert (die „anfängliche Laufzeit“), ist der Serviceplan kostenlos enthalten. Danach verlängert sich der Serviceplan automatisch um jeweils ein (1) Jahr (jeweils als „Verlängerungslaufzeit“ bezeichnet) zu den gleichen Bedingungen, die hierin dargelegt sind, und gegen Zahlung der entsprechenden jährlichen Supportgebühr (die „Serviceplangebühr“), es sei denn, eine der Parteien teilt spätestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der anfänglichen Laufzeit oder der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Verlängerungslaufzeit mit, dass sie keine Verlängerung wünscht. Wenn keine der Parteien eine Mitteilung über die Nichtverlängerung ausstellt, kann Topcon oder einer seiner Wiederverkäufer eine Rechnung über die Zahlung der anwendbaren jährlichen Serviceplangebühr ausstellen, die dreißig (30) Tage ab dem Rechnungsdatum fällig und zahlbar ist. Die anfängliche Laufzeit und jede Verlängerungslaufzeit kann in dieser Vereinbarung als „Laufzeit“ bezeichnet werden.
2. Dienste: Während der Laufzeit wird Topcon dem Kunden die folgenden Dienste für die Software zur Verfügung stellen:
- 2.1. Updates/Upgrades. Kostenlose Upgrades und/oder Updates für die Software, wenn solche Upgrades und/oder Updates innerhalb der Laufzeit freigegeben werden, wobei deren Nutzung den Bestimmungen und Bedingungen der Lizenzvereinbarung für die Software unterliegt. Der Begriff „Upgrade“ bezeichnet eine neue Version der Software, die zusätzlich zu den ursprünglichen Funktionsmerkmalen der Software wesentliche neue Merkmale und Funktionen hinzufügt und im Allgemeinen durch eine Änderung der Versionsnummer links des Dezimalpunkts gekennzeichnet ist (z. B. von Version 1.1 auf Version 2.1). Der hier verwendete Begriff „Updates“ bezeichnet Fehlerbehebungen, Korrekturen und Erweiterungen der Software, die Topcon seinen Kunden ohne zusätzliche Gebühr zur Verfügung stellt. Für einige Updates und Upgrades sind möglicherweise modernere oder leistungsstärkere Geräte und/oder Software von Drittanbietern erforderlich. Die Erfüllung sonstiger Anforderungen an die Kompatibilität von Geräten und Software liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Updates umfassen keine Software, die Topcon separat lizenziert, wie z. B. größere Upgrades, die wesentliche neue Merkmale oder Funktionen enthalten, die nicht von der ursprünglich vom Kunden lizenzierten Software bereitgestellt werden. Topcon unternimmt wirtschaftlich angemessene Schritte, um Programmierfehler in der Software zu korrigieren und/oder Behelfslösungen für Programmierfehler in der Software bereitzustellen, die von den benannten Ansprechpartnern des Kunden an Topcon gemeldet wurden, sofern Topcon nach eigenem Ermessen anerkennt, dass diese eine nachteilige Auswirkung auf die Funktionsfähigkeit der Software haben.
- 2.2. E-Mail-Support. Unbegrenzte Nutzung des E-Mail-Supports von Topcon, um technische Unterstützung in Bezug auf die Software zu erhalten, für die der Kunde einen Serviceplan erworben hat.
- 2.3. Fehlersupport. Während der Laufzeit bietet Topcon Fehlersupport wie in Anhang B beschrieben.
- 2.4. Schulungen. Schulungen sind nicht im Serviceplan enthalten. Schulungen sind zu gesonderten, für beide Seiten akzeptablen Bedingungen verfügbar.
3. MAGNET Enterprise. Während der Laufzeit hat der Kunde Anspruch auf ein Einzelbenutzer-Abonnement für den MAGNET Enterprise-Webservice, vorausgesetzt, dass der Kunde die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Nutzungsbedingungen für Magnet akzeptiert und einhält.
4. Verantwortlichkeiten des Kunden.
- 4.1. Kundenkontakte. Der Kunde muss Topcon die Namen und Kontaktinformationen für die zulässige Anzahl der vom Kunden benannten Ansprechpartner für den Serviceplan zur Verfügung stellen. Der Kunde kann diese benannten Ansprechpartner von Zeit zu Zeit ändern und muss Topcon im Falle der Durchführung solcher Änderungen benachrichtigen. Die benannten Ansprechpartner des Kunden müssen sich mit der Verwendung und Bedienung der Software vertraut machen und die begleitende Produktdokumentation prüfen.
- 4.2. Zusammenarbeit. Der Kunde muss in angemessener Weise mit Topcon zusammenarbeiten, um es Topcon zu ermöglichen, seine Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung effektiv zu erfüllen, und der Kunde muss Topcon Zugang zu seinen Systemen, Software, Daten usw. gewähren, wie dies von Topcon in angemessener Weise verlangt werden kann, um die Dienste zu erbringen.
- 4.3. Compliance. Der Kunde muss alle auf die Software anwendbaren Lizenzvereinbarungen vollumfänglich einhalten.
5. Gebühren. Die Gebühren für den Serviceplan sind im Bestellformular oder in den geltenden Preis-/Gebührentabellen von Topcon beschrieben. Alle Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung von Topcon zu bezahlen. Die Gebühren für den Serviceplan decken keine Supportleistungen in Bezug auf Softwareprogramme von Drittanbietern ab, die für die Ausführung der Software erforderlich sein können. Wenn ein Serviceplan abläuft und nicht innerhalb von 60 Tagen verlängert wird, kann Topcon eine zusätzliche Wiedereinrichtungsgebühr berechnen.
6. Ausschlüsse. Die folgenden Punkte sind nicht im Serviceplan enthalten und Topcon ist nicht verpflichtet, auf Probleme zu reagieren oder diese zu lösen, die sich aus diesen Punkten ergeben, damit zusammenhängen oder dadurch verursacht werden:
- 6.1. Angelegenheiten, die nicht unter die Definition von „Fehlern“ in Anhang B fallen.
- 6.2. Versäumnis des Kunden, eine wesentliche Verpflichtung gemäß Abschnitt 3 oben zu erfüllen.
- 6.3. Bereitstellung, Installation und/oder Support von neuen Versionen und/oder Erweiterungen von Drittanbieter-Software. „Software von Drittanbietern“ beinhaltet jede Software, die nicht von Topcon entwickelt wurde, und umfasst ohne Einschränkung Betriebssystemsoftware, Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Berichts- und/oder Datenbanksoftware.
- 6.4. Durchführung der Installation und Konfiguration der Software oder von Updates und Upgrades für die Software.
- 6.5. Aufrüstung der Hardware des Systems, auf dem der Kunde die Software verwendet, auf eine nicht unterstützte Hardwarekonfiguration.
- 6.6. Wenn der Kunde Topcon-Produkte verwendet, die Software von Drittanbietern erfordern, muss er die Wartungsanforderungen für alle diese Produkte auf dem neuesten Stand halten, solange die Software in Gebrauch ist, um die Integrität der Software zu gewährleisten. Der Kunde erkennt an, dass die Kündigung des Serviceplans in Bezug auf ein bestimmtes System zu Inkompatibilitäten mit verwandten Produkten führen kann und die Leistung der Software dadurch möglicherweise beeinträchtigt wird. Ebenso erkennt der Kunde an, dass Updates oder Upgrades der Software möglicherweise Upgrades für vom Kunden verwendete Software, Hardware oder andere Geräte von Drittanbietern erfordern. Topcon ist nicht verantwortlich für Probleme, die sich aus Folgendem ergeben:
- 6.7. Der Reparatur der Software, wenn der Fehler nach angemessener Feststellung von Topcon direkt zurückzuführen ist auf:
- 6.7.1 Software von Drittanbietern oder Geräten oder Zubehör von Drittanbietern, die der Kunde verwendet und die nicht von Topcon geliefert wurden.
- 6.7.2 Missbrauch oder Vernachlässigung der Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Versäumnis, planmäßige Datensicherungen unter Verwendung einer umsichtigen Methode der Medienrotation durchzuführen.
- 6.7.3 Vornahme einer sich nachteilig auf die Software auswirkenden Änderung an der Software oder an den Systemdateien durch eine Person, die kein Mitarbeiter von Topcon ist und die ohne Anleitung oder Anweisung von Topcon handelt.
- 6.7.4 Grobe Fahrlässigkeit, Missbrauch, Fehlanwendung oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Software durch den Kunden.
- 6.7.5 Unsachgemäße Verwendung von Software von Drittanbietern, die die Software beeinträchtigt, wobei die Software ohne diese unsachgemäße Verwendung nicht beeinträchtigt wäre, was von Fall zu Fall zu bestimmen ist.
- 6.7.6 Änderungen des Betriebssystems, der Hardware oder der Umgebung, die sich nachteilig auf die Software auswirken, was von Fall zu Fall zu bestimmen ist.
Topcon behält sich das Recht vor, für Dienste, die in Verbindung mit gemeldeten Vorfällen erbracht werden, bei denen später festgestellt wird, dass sie auf die in Abschnitt 6.6 beschriebenen Probleme zurückzuführen sind, oder für Dienste, die über den Umfang dieses Serviceplans hinausgehen, zusätzliche Gebühren zu den jeweils geltenden Standardsätzen zu berechnen. Diese Dienste werden zu den jeweils geltenden Gebühren von Topcon oder des beteiligten Topcon-Händlers zuzüglich angemessener Kosten erbracht. Ungeachtet des Vorstehenden ist Topcon nicht verpflichtet, Supportleistungen in Verbindung mit Problemen zu erbringen, die aus Hardware oder Software resultieren, die nicht von Topcon geliefert wurde.
7. Software-Änderungen. Jegliche nicht autorisierten Änderungen, die der Kunde an der Software vornimmt, einschließlich Änderungen an lizenzierter Software von Drittanbietern, die in der Software enthalten oder in diese eingebettet ist, machen alle Verpflichtungen aus diesem Serviceplan null und nichtig. Topcon haftet in keiner Weise für solche nicht autorisierten Änderungen oder für Fehler, Verluste oder Schäden, die sich aus solchen Änderungen ergeben.
8. Gewährleistung; Gewährleistungsausschluss; Haftungsbeschränkung.
- 8.1. Gewährleistung. Topcon sichert zu, garantiert und vereinbart, dass die gemäß dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen von qualifiziertem und fachkundigem Personal in fachgerechter Weise ausgeführt werden.
- 8.2. Haftungsausschluss. TOPCON ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE LEISTUNG ODER DIE ERGEBNISSE, DIE DER KUNDE DURCH DEN ERHALT DER DIENSTE ERHÄLT, ODER DAFÜR, DASS DIE DIENSTE DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN. MIT AUSNAHME DER HIERIN AUSDRÜCKLICH DARGELEGTEN GEWÄHRLEISTUNGEN LEHNT TOPCON AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DEN SERVICEPLAN AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
- 8.3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL HAFTET TOPCON GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSAUSFALL, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, DATENVERLUST, DECKUNGSKOSTEN ODER ANDERE INDIREKTE, BESONDERE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER ERBRINGUNG DER DIENSTE ODER EINER VERZÖGERUNG DER ERBRINGUNG DER DIENSTE ERGEBEN. AUSGENOMMEN HIERVON IST DIE HAFTUNG, DIE SICH AUS EINER VERLETZUNG DER HIERIN FESTGELEGTEN VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI UND/ODER BEI VORSATZ UND GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ERGIBT. DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG VON TOPCON (UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE HAFTUNG AUFGRUND EINES VERTRAGS, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER EINE ANDERE FORM DER HAFTUNG HANDELT) FÜR SCHÄDEN ODER VERLUSTE, WIE AUCH IMMER SIE ENTSTEHEN ODER VERURSACHT WERDEN, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DIE SERVICEPLANGEBÜHREN FÜR DIE JÄHRLICHE LAUFZEIT, WÄHREND DER EINE SOLCHE HAFTUNG ENTSTEHT.
9. Vertraulichkeitshinweis.
Alle vertraulichen Informationen (wie unten definiert), die von einer der Parteien (eine „offenlegende Partei“) gegenüber der anderen (eine „empfangende Partei“) in Bezug auf diesen Serviceplan oder die durch diesen Serviceplan geschaffene Beziehung offengelegt werden, sind von der empfangenden Partei streng vertraulich zu behandeln und nur in Verbindung mit diesem Serviceplan zu verwenden. Jegliche Offenlegung oder Bereitstellung von vertraulichen Informationen an die empfangende Partei erfolgt im Vertrauen auf diese Zusage.
„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die sich auf eine Partei beziehen, die diese Partei als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt kennzeichnet und der anderen Partei gegenüber offenlegt, und die sich auf ihre vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Forschung, Entwicklung, Technologie, Know-how, Geschäftsaktivitäten und -programme, Finanzinformationen und Patienteninformationen beziehen. Zu vertraulichen Informationen gehören auch alle nicht angekündigten Produkte oder Dienstleistungen einer der Parteien sowie alle anderen Informationen oder Materialien, die einer empfangenden Partei zur Verfügung gestellt und von der offenlegenden Partei als vertraulich oder geschützt bezeichnet werden. Mündlich übermittelte Informationen gelten als vertrauliche Informationen, wenn die Vertraulichkeit dieser Informationen innerhalb einer angemessenen Zeit nach der ersten Offenlegung schriftlich bestätigt wird. Vertrauliche Informationen umfassen jedoch keine Informationen, die (i) vor dem Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei öffentlich bekannt und allgemein zugänglich waren; (ii) nach der Offenlegung durch die offenlegende Partei gegenüber der empfangenden Partei ohne Zutun oder Unterlassen der empfangenden Partei öffentlich bekannt und allgemein zugänglich werden; (iii) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits im Besitz der empfangenden Partei befinden, was aus den Akten und Aufzeichnungen der empfangenden Partei unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Offenlegung hervorgeht; (iv) von der empfangenden Partei von einem Dritten erlangt wurde, ohne dass dieser Dritte seine Vertraulichkeitsverpflichtungen verletzt hat; (v) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurde, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden oder auf diese Bezug zu nehmen, was aus im Besitz der empfangenden Partei befindlichen Dokumenten und anderen relevanten Beweisen hervorgeht; oder (vi) von der empfangenden Partei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei vor einer solchen Offenlegung unverzüglich schriftlich über diese Anforderung informiert und sie dabei unterstützt, eine Anordnung zum Schutz der Informationen vor einer öffentlichen Offenlegung zu erwirken. Die Parteien beabsichtigen nicht, vertraulichen Informationen zu erhalten, die nicht zur Erreichung des Zwecks dieses Serviceplans erforderlich sind.
Jede Partei stimmt zu, dass sie angemessene Maßnahmen ergreifen wird, um die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu gewährleisten und deren Offenlegung und unbefugte Nutzung zu vermeiden. Ohne das Vorstehende einzuschränken, ergreift jede Partei mindestens die Maßnahmen, die sie zum Schutz ihrer eigenen höchst vertraulichen Informationen ergreift, und gewährleistet und sichert im eigenen Namen zu, dass alle ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Bevollmächtigten, die Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei haben, von den Bedingungen dieses Serviceplans Kenntnis haben (oder, bevor sie im Rahmen dieses Serviceplans Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, davon in Kenntnis gesetzt werden), so dass sie die erheblichen Interessen der vertraulichen Informationen der anderen Partei ausreichend schützen können.
Jede Partei erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass sie im Falle einer nicht autorisierten Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen unter Verletzung der Bestimmungen dieses Serviceplans irreparablen Schaden erleiden kann, der nicht durch finanzielle Entschädigung kompensiert werden kann und für den daher möglicherweise kein angemessener Rechtsbehelf besteht. Dementsprechend ist eine offenlegende Partei berechtigt, Unterlassungsansprüche geltend zu machen, um eine solche angedrohte oder tatsächliche Verletzung durch eine empfangende Partei zu verhindern oder einzuschränken. Das Vorstehende gilt zusätzlich und unbeschadet aller anderen Rechte, die jeder Partei im Rahmen der Gesetze oder nach Billigkeitsrecht zustehen.
Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen dieses Abschnitts die Beendigung dieses Serviceplans überdauern.
10. Verschiedenes.
Die Verpflichtungen beider Parteien im Rahmen dieses Serviceplans können durch Bedingungen beeinträchtigt werden, die außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei oder ihrer Bevollmächtigten liegen, einschließlich unter anderem höhere Gewalt, Handlungen eines Staatsfeindes, Feuer, Überschwemmung, Beschränkungen aufgrund von Epidemien oder Quarantäne, Streiks, Aufstände oder zivile Unruhen, Fracht- oder andere Embargos, und Wetterbedingungen.
Dieser Serviceplan unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien und wird in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt, und die Parteien erklären sich mit der Zuständigkeit der dortigen Gerichte einverstanden.
Topcon bietet Support für die neueste Version der Software. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, nicht die neueste Version der Software zu installieren, behält sich Topcon das Recht vor, den Umfang der erbrachten Leistungen angemessen zu beschränken.
Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Verpflichtungen aus diesem Serviceplan ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise abtreten; es ist jedoch vorgesehen, dass jede Partei diesen Serviceplan an eine juristische Person abtreten kann, die sie kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter ihrer gemeinsamen Kontrolle steht, oder diesen Serviceplan abtreten kann im Falle einer Fusion oder Konsolidierung mit oder in einer Person oder im Falle einer Übertragung, eines Transfers, eines Leasings oder einer anderen Verfügung (ob im Rahmen einer Transaktion oder einer Reihe von Transaktionen) über alle oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte dieser Partei oder im Falle einer anderen Änderung der Kontrolle über diese Partei.
Dieser Serviceplan (zusammen mit allen Anlagen oder Anhängen, auf die hierin Bezug genommen wird) stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Serviceplans dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Angebote, Verhandlungen, Zusicherungen oder Mitteilungen in Bezug auf den Gegenstand. Jede Änderung dieses Serviceplans muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Der Verzicht oder das Versäumnis einer Partei, ein in diesem Serviceplan vorgesehenes Recht in irgendeiner Hinsicht auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf ein weiteres Recht gemäß diesem Serviceplan.
Sollte eine Bestimmung dieses Serviceplans nach einem anwendbaren Gesetz oder einer Rechtsvorschrift ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so gilt sie insoweit als weggefallen. Der Rest der Vereinbarung ist im größtmöglichen Umfang gültig und durchsetzbar.
Neben den in diesem Serviceplan genannten Pflichten hat Topcon keine weiteren Pflichten in Bezug auf Dienste.
Anhang A
Übersicht über den MAGNET Software Service Plan
Wesentliche Vorteile
E-Mail-Support während der normalen Geschäftszeiten. Unbegrenzte Anzahl von Supportanfragen
Online-Zugriff auf:
Dokumentation und technische Ressourcen
Wissensbasis mit gängigen Lösungen
Produkt-Upgrades und -Updates
Schnellübersicht
Leistungsmerkmal |
Dienste |
E-Mail-Support |
Für den Zugriff muss der Kunde das Support-Anfrageformular ausfüllen, das unter magnetsystems.com erhältlich ist |
Service-Dauer |
Jährlich (nach Ablauf des Jahres, in dem die Software erworben wurde (wird jährlich erneuert)) |
Produkt-Upgrades und -Updates |
Enthalten |
Unterstützte Produkte |
MAGNET |
Zugangskanäle |
-/Email/Web |
Anzahl der Supportanfragen |
Unbegrenzt |
Verbindliche Reaktionszeit |
Siehe Anhang B |
Kontaktinformationen für den Topcon MAGNET Software Support
- Online-Support-Anfrageformular:
https://www.magnetsystems.com/contact-us
- Topcon-Webseiten:
http://www.topconpositioning.com
Anhang B
Kundensupport
1. Begriffsbestimmungen.
- 1.1. „Fehler“ bedeutet, dass die Software im Wesentlichen nicht mit der von Topcon zur Verfügung gestellten einschlägigen Softwaredokumentation übereinstimmt.
- Der Begriff „Fehler“ schließt Folgendes nicht ein, und Topcon ist nicht verpflichtet, Probleme zu lösen, die sich daraus ergeben, damit zusammenhängen oder dadurch verursacht werden, darunter: (i) Anfragen bezüglich gewünschter Funktionen oder Produktverbesserungen; (ii) geänderte oder modifizierte Software oder Teile der Software, die mit oder in andere Software integriert wurden; (iii) Fahrlässigkeit, Missbrauch, falsche Anwendung oder Verwendung der Software auf eine Weise, die sich von der in der anwendbaren Topcon-Dokumentation angegeben Weise oder wie anderweitig von Topcon vorgeschlagen oder empfohlen unterscheidet; (iv) Unfälle, Naturereignisse oder andere Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Topcon liegen; (v) das Versäumnis, alle von Topcon zur Verfügung gestellten Updates rechtzeitig zu installieren; (vi) Änderungen am Betriebssystem, an der Hardware oder an der Umgebung, die nicht mit Topcon abgestimmt wurden und die sich nachteilig auf die Software auswirken; oder (vii) Versionen der Software, die mehr als eine Hauptversion älter sind als die jeweils aktuelle Version. Wenn beispielsweise die Softwareversion 3.x im Handel erhältlich ist, stellt Topcon die Unterstützung der Softwareversion 1.x ein. Die Servicepläne beinhalten keine Diagnose vor Ort an anderen Einrichtungen als den Topcon-Standorten bzw. Reisen zu solchen Einrichtungen oder die Wiederherstellung von Daten, die aus irgendeinem Grund verloren gegangen sind. Für die Bemühungen von Topcon, eines der vorstehenden oder andere Probleme zu beheben, die durch die Software oder Produkte des Kunden oder eines Dritten verursacht werden, hat Topcon Anspruch auf Zeit- und Materialentschädigung vom Kunden zu seinen jeweils gültigen üblichen Gebühren für Dienstleistungen.
- 1.2. Ein „Schwerwiegender Fehler“ ist jeder Fehler, der die Nutzung oder den Betrieb der Software durch den Kunden oder dessen Kunden entweder vollständig, wiederholt oder erheblich beeinträchtigt.
- 1.3. Ein „Geringfügiger Fehler“ ist jeder Fehler, der nicht unter die Definition eines schweren Fehlers fällt.
2. Verantwortlichkeiten des Fehlersupports
- 2.1. Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seinen Kunden Support der Ebene 1 und 2 für die Software zu bieten, und der Kunde kann Topcon von Zeit zu Zeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um diesbezügliche Probleme effizient und effektiv zu lösen.
- 2.1.1. Ebene 1. Der Kunde ist für den direkten Kontakt zum Kunden und im möglichen Rahmen für die Isolierung und Bestimmung des Problems verantwortlich
- 2.1.2. Ebene 2. Der Kunde ist für die Problemlösung verantwortlich, soweit er das Problem unter Bezugnahme auf Informationen und Ressourcen, die dem Kunden von Topcon zur Verfügung gestellt werden, beheben kann.
- 2.2. Verantwortlichkeiten von TPS. Topcon stellt dem Kunden je nach Bedarf ergänzenden Support der Ebenen 1 und 2 zur Verfügung. Topcon ist nicht verpflichtet, den Kunden oder Endbenutzern des Kunden irgendeinen Support zu bieten.
- 2.2.1. Sollte Topcon während der Laufzeit dieses Serviceplans vom Kunden über reproduzierbare Fehler in der Software benachrichtigt werden, ergreift Topcon unverzüglich geeignete Maßnahmen und unternimmt angemessene Anstrengungen, um diese Fehler zu korrigieren und diese Korrekturen in Übereinstimmung mit dem unten dargelegten Verfahren bereitzustellen:
Reaktion auf schwerwiegende Fehler |
Berichtigung |
Während der normalen Geschäftszeiten von Topcon wird Topcon innerhalb von vierundzwanzig (24) Geschäftsstunden nach der Benachrichtigung durch den Kunden eine Bestätigung des Fehlers und eine Beschreibung einer Vorgehensweise bereitstellen. |
Topcon bemüht sich nach besten Kräften, innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen eine Behelfslösung oder einen Patch bereitzustellen. |
|
|
Reaktion auf geringfügige Fehler |
Berichtigung |
Topcon stellt innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Benachrichtigung durch den Kunden eine Bestätigung des Fehlers und eine Beschreibung einer Vorgehensweise bereit. |
Topcon wird sich nach besten Kräften bemühen, innerhalb von vierzehn (14) Werktagen eine Behelfslösung oder einen Patch bereitzustellen. |
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